Als Erstes wird das neue Klimaziel 2040 statt 2045 in das Klimagesetz eingefügt. Ebenso die jährlichen Obergrenzen für den CO2-Ausstoß. Neu ist ebenfalls das Prinzip, dass Klimaschutz-Kosten sozial gerecht getragen werden müssen. Die gesetzlichen Änderungen will der Senat beschließen, nachdem das Ergebnis der Abstimmung am 4. November offiziell vom Landeswahlleiter übermittelt wird. Danach ist auch ein Beschluss der Bürgerschaft nötig.
Erstmal nichts, so der Senat in einer ersten Stellungnahme. Das Ziel des Senats und die bisherige gesetzliche Vorgabe, dass in Hamburg die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent reduziert werden sollen, bleiben bestehen, sagt Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD): „Das ist deshalb wichtig zu erwähnen, weil der Volksentscheid dadurch nicht zu kurzfristigen neuen Maßnahmen führt, sondern der Senat die bestehenden Planungen für die aktuelle Legislatur grundsätzlich unverändert fortführen kann.“ Die Organisatoren des Volksentscheids „Hamburger Zukunftsentscheid“ bezweifeln allerdings, dass die bisherigen Maßnahmen bis 2030 ausreichend sind. Sie stützen sich dabei auch auf Aussagen des Hamburger Klimabeirats.
Bis 2040 muss Hamburg in vielen Bereichen mit fossilen Brennstoffen Schluss machen. Also: mit Öl- und Gasheizungen, oder Erdgas in der Industrie. Das hat ein Gutachten für die Umweltbehörde gezeigt, das das Ökoinstitut Freiburg erstellt hat. Deswegen muss die Stadt die Alternativen extrem schnell ausbauen. Fernwärme, Wind- und Solarenergie, grüner Wasserstoff, aber auch Energiespeicher und die komplette Elektrifizierung des Verkehrs. Im Verkehr müsste zusätzlich in der ganzen Stadt Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit eingeführt und der Pkw-Verkehr auch deutlich reduziert werden. Aber welche Maßnahmen tatsächlich ergriffen werden, ist noch offen. Das Gutachten hat die Stadt hier veröffentlicht.
Tempo 30 und eine Reduzierung des Autoverkehrs in Hamburg sind Maßnahmen, die laut einem Gutachten für die Umweltbehörde nötig sind, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 zu ermöglichen. Das Gutachten schlägt auch vor, in Hamburg Zonen einzurichten, in denen nur Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge ohne CO2-Ausstoß fahren dürfen. Dafür wären aber auch Gesetzesänderungen auf Bundesebene nötig.
Die Diskussion, welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden, ist aber erst am Anfang. Die rot-grüne Regierungskoalition hat in einer ersten Reaktion dazu aufgerufen, die Konsequenzen möglichst breit in der Gesellschaft zu diskutieren. Das Machbarkeitsgutachten für Hamburgs Klimaneutralität 2040 hat die Stadt hier veröffentlicht.
Die Wirtschaft macht sich große Sorgen. Der Industrieverband Hamburg sagt, dass Unternehmen ihre Produktion an andere Standorte verlagern könnten, und dass Arbeitsplätze gefährdet seien. Auch die Handelskammer befürchtet Nachteile für den Standort Hamburg wegen der „starren Vorgaben“.
Wohnen kann durch die Umsetzung der Klimaziele teurer werden. Die Kosten für Gebäudesanierung und Umstellung der Heizungen weg von Gas oder Öl würde gleichermaßen alle belasten, die Wohneigentum haben oder die zur Miete wohnen. Da die Maßnahmen aber sozialverträglich umgesetzt werden sollen, ist noch völlig offen, wie die tatsächliche finanzielle Belastung aussieht. Der Verband Norddeutscher Wohnungsunternehmen befürchtet, dass eine sozialverträgliche Umsetzung der Maßnahmen nicht möglich sein wird, besonders für sozial schwache Mieterinnen und Mieter könnten die Zusatzkosten belastend werden, so der Verband. Es könnte auch zu Entlastungen kommen, wenn der öffentliche Nahverkehr ausgebaut und durch günstigere Tarife attraktiver gemacht würde.
Die Kosten für den Klimaschutz wie Gebäudesanierung, eine neue Wasserstoffinfrastruktur und der Fernwärmeausbau wären nach dem bisherigen Klimaschutzgesetz auf 20 Jahre verteilt worden. Jetzt sind es nur noch 15 Jahre, die Zeit bleiben. Dadurch könnte die Belastung höher werden. Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen sagt, seine Mitglieder müssten Gebäude schneller sanieren. Das könnte dem Verband zufolge jedes Jahr 800 Millionen Euro kosten. Der Verband fürchtet, dass besonders sozial schwache Mieterinnnen und Mieter unter den Zusatzkosten leiden werden. Immobilienverbände sprechen von zusätzlichen Belastungen für Mieterinnen und Mietern in Höhe von drei bis vier Euro pro Quadratmeter. Aber die Initiative für den Zukunftsentscheid hat gefordert, dass der Senat mehr Fördergelder in die Gebäudesanierung steckt, um genau solche Kosten abzupuffern.
„Wir haben jetzt das mit Abstand fortschrittlichste und ehrgeizigste Klimaschutzgesetz der ganzen Bundesrepublik Deutschland“, sagt Hamburgs Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank (Grüne). Durch den Volksentscheid muss nun die Klimaneutralität der Stadt nicht nur als Ziel für 2040 formuliert sein, sondern es muss von 2026 an einen linearen Pfad zur CO2-Reduktion geben, der jedes Jahr überprüft werden muss. Sollten die Werte nicht stimmen, müssen diese in den Folgejahren kompensiert oder Sofortmaßnahmen getroffen werden. „Das ist was ganz anderes, als eine Absichtserklärung für ein bestimmtes Ziel darzulegen.“ Aber auch gesetzgeberisch zählt das neue Klimaschutzgesetz zu den härtesten der Republik. So planen zwar auch das SPD-geführte Niedersachsen und das CDU-geführte Schleswig-Holstein eine Klimaneutralität ab 2040, Bremen peilt sogar 2038 an, doch können diese Länder ihre Regeln einfach wieder ändern, sollten die Ziele nicht zu schaffen sein. Mecklenburg-Vorpommern geht gerade diesen Weg, dort soll das Ziel von 2040 nach hinten auf 2045 verschoben werden. In Hamburg geht das nicht. Denn sollte die Bürgerschaft den Willen des Volkes missachten, genügen laut Gesetz schon 2,5 Prozent der Wahlberechtigten, also etwa 32.500 Menschen, um den nächsten Volksentscheid zu erzwingen. Für Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) steht daher fest: Ein Volksentscheid bindet Senat und Bürgerschaft. „Wie es unsere Verfassung und die Rechtslage zur Volksgesetzgebung gebieten, wird der Senat den Volksentscheid umsetzen und den Hamburger Klimaplan an die neuen formalen Anforderungen anpassen.“
Eine Klimaneutralität bis 2040 unter der Maßgabe der Sozialverträglichkeit und Bezahlbarkeit ist nach Überzeugung des Senats nur möglich, wenn dafür die entsprechenden Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen würden. Hamburgs Erster Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) nennt dabei etwa den Hochlauf der Wasserstoffversorgung oder die CCS-Technologie zur unterirdischen Verpressung von CO2. Tschentscher warnt auch vor einem Rollback beim Klimaschutz auf Bundes- und Europaebene. „Wer heute immer noch glaubt, dass er ohne Wasserstoff zurechtkommt auf dieser Welt, der hat, glaube ich, das Prinzip der Energiewirtschaft global nicht verstanden.“ Auch ohne den Volksentscheid wäre es nötig, diese Maßnahmen zu ergreifen. „Deswegen ist es ein Auftrag an die Bundesrepublik – Volksentscheid hin oder her – auch die bundespolitischen Ziele im Klimaschutz zu erreichen.“ Der Bund dürfe Klimaziele nicht nur einfach proklamieren, sondern müsse sie auch operativ planen und schrittweise erreichen.