Die Vorstandsvorsitzende der BürgerStiftung Hamburg, Dr. Dagmar Entholt-Laudien, berät regelmäßig im persönlichen Gespräch Menschen, die ihr Vermögen stiften oder spenden möchten. „Meistens beginnt alles mit einer E-Mail oder einem Anruf in der Stiftung. So erfahre ich schon einmal in Grundzügen, welche Vorstellungen die Menschen haben. Dann verabreden wir einen Termin für ein Gespräch hier im Haus – in ganz entspannter Atmosphäre, bei Kaffee, Tee und Plätzchen“, berichtet Dr. Dagmar Entholt-Laudien.

Mehrere Formen des Engagements sind möglich

Die wichtigste Frage zu Beginn jeder Beratung ist die nach dem Zeitpunkt: Möchte man jetzt gemeinnützig tätig werden oder erst nach dem Tod? Aus der Antwort ergeben sich mehrere Möglichkeiten: „Sie können uns zu Lebzeiten Vermögen spenden, eine Zustiftung etwa in Form von Geld oder einer Immobilie machen oder eine Treuhandstiftung gründen. Dann können Sie sofort sehen, was mit Ihrem Geld passiert, Sie können Projekte besuchen, die gefördert werden. Oder Sie können uns im Testament als Erbin einsetzen. Der Vorteil einer gemeinnützigen Stiftung wie unserer ist, dass sie steuerfrei erbt. Damit ist mehr Geld übrig, um in Hamburg Gutes zu tun“, erklärt Dr. Entholt-Laudien.

BürgerStiftung Hamburg Vererben

Dr. Dagmar Entholt-Laudien ist Vorstandsvorsitzende der BürgerStiftung Hamburg und berät regelmäßig im persönlichen Gespräch Menschen, die ihr Vermögen stiften oder spenden möchten.
© Bürgerstiftung Hamburg | Michael Taterka

Ein Testament ist nicht nur ein Dokument – es ist ein Ausdruck dessen, was einem wirklich wichtig ist. Immer mehr Menschen entscheiden sich bewusst dafür, gemeinnützige Organisationen in ihr Testament aufzunehmen. Wer dabei die BürgerStiftung Hamburg bedenkt, fördert langfristige, sinnstiftende Projekte und ermöglicht kommenden Generationen eine bessere Zukunft.

Viele unserer Testatorinnen und Testatoren waren ihr Leben lang berufstätig, hinterlassen ein nennenswertes Vermögen und möchten nun festlegen, was damit passieren soll. Sie suchen oft auch jemanden, der sich um alles kümmert, wenn sie sterben. Und das machen wir.

Dr. Dagmar Entholt-Laudien, Vorstandsvorsitzende der BürgerStiftung Hamburg

Dabei können die Testatorinnen und Testatoren verfügen, dass ihr Vermögen als Zustiftung in das Grundstock-Vermögen der Stiftung übergeht. Dann dürfen nur die Erträge für die Stiftungszwecke verwendet werden. „Wenn Sie mögen, können Sie Ihrer Zustiftung auch einen Namen geben, dieser ist frei wählbar. Das kann Ihr eigener Name sein oder der eines Menschen, der Ihnen viel bedeutet, oder sogar ein Fantasiename. Sie können auch einen Zweck festlegen, für den das Geld verwendet werden soll. Sie können bei uns zum Beispiel gutes Aufwachsen in Hamburg fördern oder Umweltprojekte, migrantische Selbstorganisationen, Integration, Demokratieförderung und vieles mehr“, erläutert Dr. Dagmar Entholt-Laudien.

Die BürgerStiftung Hamburg berät Sie persönlich und unabhängig, sodass Sie Ihr Testament nach Ihren Vorstellungen gestalten können. Schaffen Sie mit Ihrem Nachlass Bleibendes für Hamburg und die Menschen in dieser Stadt.

E-Mail: vererben@buergerstiftung-hamburg.de
Tel.: 040 / 87 88 969-68

Selbstverständlich kann so ein Testament später auch wieder geändert und ein neuer Zweck festgeschrieben werden, sollte einem im Laufe der Jahre ein anderes Thema wichtig werden. „Auch wenn Sie die BürgerStiftung als Alleinerbin eingesetzt haben und später der Nachbarin, die Ihnen immer hilft, nach Ihrem Tod einen Geldbetrag zukommen lassen wollen, dann können Sie das einfach in Ihrem Testament ergänzen. Nichts ist festgeschrieben, alles ist wandelbar“, betont Dr. Dagmar Entholt-Laudien.

BürgerStiftung Hamburg Vererben

Man kann die BürgerStiftung Hamburg auch mit einem Vermächtnis bedenken; Art und Höhe können individuell festgelegt werden.
© stock.adobe.com

Es sind übrigens nicht nur alte Menschen, die sich für diese Form des gemeinnützigen Engagements interessieren, wie Dr. Dagmar Entholt-Laudien berichtet: „Ich treffe auch Menschen, die überraschend jung und bei wunderbarer Gesundheit sind, die sich aber auch sagen: Ich kann bei meinem nächsten Flug in den Urlaub vom Himmel fallen – und dann soll alles geregelt sein. Oft ist für Jüngere tatsächlich der Tod der Eltern ein Anlass, über ihr Testament nachzudenken.“

Verantwortungsvolle und zuverlässige Nachlassabwicklung

Natürlich wenden sich aber auch viele Seniorinnen und Senioren an die BürgerStiftung Hamburg, um sich zum Thema Nachlassgestaltung und Erbrecht beraten zu lassen. „Diese Menschen sind oft alleinstehend oder Ehepaare ohne Kinder. Viele davon waren ihr Leben lang berufstätig, hinterlassen ein nennenswertes Vermögen und möchten nun festlegen, was damit passieren soll. Sie suchen oft auch jemanden, der sich um alles kümmert, wenn sie sterben. Und wir machen das: Wir geben, wenn es im Sinne des Verstorbenen ist, eine Todesanzeige auf, organisieren die Beerdigung und sorgen für eine würdige Nachlassabwicklung. Die Sorge um all das treibt viele Ältere um, und das verstehe ich. Das ist eine Aufgabe, die wir sehr ernst nehmen“, sagt Dr. Dagmar Entholt-Laudien.

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Die BürgerStiftung Hamburg fördert zum Beispiel gutes Aufwachsen in Hamburg.
© Bürgerstiftung Hamburg | Anne Ackermann

Vorteile, wenn Sie sich entscheiden, die BürgerStiftung Hamburg als Alleinerbin einzusetzen

  • Würdevolle Abwicklung des Erbfalls
    Kündigen von Verträgen, Steuererklärung
  • Vermittlung von Senioren-Begleitung
    Je nach Bedarf – Begleitung zu Lebzeiten
  • Einladung zu exklusiven Veranstaltungen
    Lernen Sie die Stiftung und die Projekte besser kennen
  • Transparenz und Vertrauen
    Regelmäßige Evaluationen und klare Strukturen machen die Arbeit der Stiftung nachvollziehbar
  • Mitgestaltung
    Ihr Vermögen wirkt da, wo Sie es einsetzen möchten
  • Nachhaltigkeit
    Ihr Beitrag wirkt langfristig und trägt zu einer starken, lebendigen Stadt bei

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Die BürgerStiftung Hamburg engagiert sich ausschließlich in der Hansestadt. Einer der Schwerpunkte ist die Altenhilfe.
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Informationsveranstaltung am 3. November

Wer sich näher mit dem Thema Vererben und Testamentsspende auseinandersetzen möchte, hat dazu am Montag, 3. November 2025, von 18 bis 19.30 Uhr Gelegenheit: Dann lädt die BürgerStiftung Hamburg zu einem „Info-Abend Erbrecht & Testament“ in ihre Räumlichkeiten am Schopenstehl 31 ein. Wann ist der richtige Zeitpunkt für ein Testament? Wie setze ich es richtig auf und was geschieht, wenn kein Testament vorhanden ist? Diese und weitere Aspekte stehen im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Die Referenten, Dr. Dagmar Entholt-Laudien und Rechtsanwalt Dr. Thomas Meyer, geben einen verständlichen Überblick über die gesetzliche Erbfolge, zeigen, wie ein rechtswirksames Testament zu verfassen ist und erläutern, worin der Unterschied zwischen Vererben und Vermachen liegt. Außerdem erfahren die Teilnehmenden, wie sie Erbstreitigkeiten vorbeugen und ihr Testament sicher aufbewahren können. Ein besonderer Fokus liegt auf der Frage: Wie kann ich mit meinem Erbe einen nachhaltigen Beitrag für kommende Generationen leisten?

Darüber hinaus bietet die BürgerStiftung Hamburg jederzeit gern eine persönliche und kostenfreie Beratung an.

Die BürgerStiftung Hamburg: Mehr Chancen für alle

Die BürgerStiftung Hamburg wurde ins Leben gerufen, um engagierte Bürgerinnen und Bürger zusammenzubringen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Hansestadt zu stärken. Mit einem klaren Fokus auf benachteiligte Kinder und Jugendliche, Umweltprojekte sowie Integration setzt die Stiftung auf nachhaltige Förderung. Ihre Projekte schaffen Verständnis und bringen Menschen unterschiedlichster Hintergründe zusammen – ein wertvoller Beitrag für ein solidarisches Miteinander.

Alle Infos hier: www.buergerstiftung-hamburg.de