
Unabhängige Experten des UN-Menschenrechtsrats haben angebliche Polizeigewalt und Verbote von Pro-Palästina-Kundgebungen in Deutschland kritisiert. Sie verlangen von der Bundesrepublik, das Recht auf friedliche Versammlung zu achten.
Expertinnen und Experten des UN-Menschenrechtsrats haben deutsche Polizeieinsätze bei Demonstrationen in Solidarität mit Palästinensern kritisiert. „Wir sind alarmiert über die anhaltende Polizeigewalt und die offensichtliche Unterdrückung von Solidaritätsaktionen für Palästina durch Deutschland“, erklärten sie in einer Stellungnahme. Sie werfen den Behörden und der Polizei das Verbot von Kundgebungen, willkürliche Festnahmen und die Kriminalisierung von Verteidigern von Menschenrechten vor.
Sie verlangten von Deutschland, seinen Menschenrechts-Verpflichtungen nachzukommen und das Recht auf friedliche Versammlung zu achten und zu erleichtern. „Im Rahmen des Rechts auf friedliche Versammlung sind gewaltfreie Proteste geschützt und dürfen nicht bestraft werden“, hieß es. Politische Proteste dürften nicht unterbunden werden.
Kontakt mit Bundesregierung
Die Expertinnen und Experten kritisierten zudem das angebliche Heranziehen außenpolitischer Gründe und den „Missbrauch des Einwanderungsrechts“ etwa zur Ablehnung von Staatsbürgerschaften oder zur Abschiebung von Aktivisten als alarmierend. „Dies widerspricht internationalen Standards und hat eine zutiefst abschreckende Wirkung auf den Schutz demokratischer Freiheiten.“
Die sechs Fachleute betonten, sie hätten die Bundesregierung in der Angelegenheit kontaktiert. Zu ihnen gehört die Kolumbianerin Gina Romero, Sonderberichterstatterin für die Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Expertinnen und Experten arbeiten im Auftrag des UN-Menschenrechtsrates, sprechen aber nicht im Namen des Gremiums. Sie verfügen zudem über keine Sanktionsmöglichkeiten.
Während des Krieges zwischen der Terrorgruppe Hamas und Israel, der vor zwei Jahren begann, gab es zahlreiche pro-palästinensische Demonstrationen in deutschen Städten.
Polizei spricht von Volksverhetzung und Terrorunterstützung
Die deutsche Polizei hat Kundgebungen in Solidarität mit Palästinensern nach Ausschreitungen bei früheren Demonstrationen teils mit dem Argument verboten, es könne zu volksverhetzenden und antisemitischen Parolen, Gewaltausbrüchen und Gewaltverherrlichung kommen. Gerichte haben die Verbote mit Blick auf den Verlauf früherer Veranstaltungen teils bestätigt, teils aufgehoben.
Medien berichteten über Vorfälle bei derartigen Demonstrationen – mit Gewalt gegen Sicherheitsbeamte, Parolen, Redebeiträgen oder Zwischenrufen, die als antisemitisch oder volksverhetzend gelten. Die Berliner Polizei sagte, sie habe im Rahmen solcher Demos Propagandataten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung erfasst.