Niederlage für die Gegner der Hochhauspläne an der Paketposthalle: Das Verwaltungsgericht München hat die Entscheidung des Stadtrats bestätigt, das Bürgerbegehren „Hochhausstop“ für unzulässig zu erklären. Die Initiatoren des Begehrens um den CSU-Landtagsabgeordneten Robert Brannekämper hatten gegen den Beschluss des Stadtrats geklagt, mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid zu erzwingen.
Dieser Bürgerentscheid sollte die Stadt verpflichten, rund um die Paketposthalle im Stadtbezirk Neuhausen-Nymphenburg eine Maximalhöhe von 60 Metern zuzulassen. Aktuell plant ein Investor auf dem Grundstück nahe der S-Bahnstation Hirschgarten zwei 155-Meter-Türme, die die höchsten Gebäude Münchens würden, wenn sie gebaut werden. Im Stadtrat gibt es eine breite Mehrheit für das Vorhaben, das unter anderem den Bau von knapp 1200 Wohnungen, die Hälfte davon gefördert, vorsieht.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage zurück, weil die Festlegung auf eine Maximalhöhe von 60 Metern die Planungshoheit der Stadt unzulässig einschränke. Robert Brannekämper kündigte direkt an, vor die nächste Instanz zu ziehen: „Wir legen Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein.“