Frankfurt – Erst der Ernstfall, dann der Durchbruch: In Frankfurt hat Künstliche Intelligenz zum ersten Mal eine Vermisste aufgespürt – per Gesichtserkennung in Echtzeit.

Am 8. Oktober 2025 meldete eine psychiatrische Einrichtung in Hessen eine 16-Jährige als vermisst. In ihrem Zimmer lag ein Abschiedsbrief. Höchste Alarmstufe! Doch es gab einen Ermittlungsansatz: Die Polizei hatte Hinweise, dass sich das Mädchen im berüchtigten Bahnhofsviertel von Frankfurt/Main aufhalten könnte.

Anlage zur Videoüberwachung steht an der Kreuzung Mosel-/Kaiserstraße im Bahnhofsviertel Frankfurt

Anlage zur Videoüberwachung steht an der Kreuzung Mosel-/Kaiserstraße im Bahnhofsviertel Frankfurt

Foto: Andreas Arnold/dpa

KI wird nur im Notfall genutzt

Dort ist modernste Technik installiert: biometrische Fern-Identifikation per Videoüberwachung mit künstlicher Intelligenz. Sie darf laut hessischem Polizeigesetz in eng begrenzten Fällen eingesetzt werden.

Etwa bei der Suche nach Vermissten, Entführten oder Opfern von Menschenhandel. Solch ein Fall lag hier offenkundig vor. Polizeipräsident Stefan Müller (63) erließ eine Eilanordnung zur Nutzung des Systems. Eine Richterin bestätigte sie kurz darauf.

Frankfurter Bahnhofsviertel: Hier sollte sich das gesuchte Mädchen herumgetrieben haben

In der Taunusstraße erkannte die KI-Kamera die Vermisste

Foto: Fredrik von Erichsen

Einen Tag später schlug die Technik an. Am Abend des 9. Oktober meldete das System eine Übereinstimmung: Taunusstraße, Bahnhofsviertel-Brennpunkt voller Bordelle, Obdachloser, Junkies.

Erster Ernstfall-Treffer der KI-Kameras

Ein Sprecher der Polizei gegenüber BILD: „Der erste Fall, dass die Beamten eine Person zurückführen konnten. Zuvor hatte das System zwar angeschlagen, aber die Gesuchten waren bereits ohne Hilfe der Polizei zurückgekehrt.“

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Polizeipräsident Müller: „Der erste echte positive Treffer zeigt eindrucksvoll, wie uns auf Basis des neuen Polizeigesetzes modernste Technik zuverlässig und erfolgreich bei der Abwehr von Gefahren für Leib und Leben hilft. Die letztendliche Entscheidung trifft immer der Mensch. So auch in diesem Fall.“

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