Belastend sind auch die vielen Zeugenaussagen, die von Dieter S. als Krieger in Uniform und mit Waffe handeln. Eine wichtige Rolle spielt darin auch ein ZDF-Beitrag, der ihn zeigte. Mitglieder des ZDF-Teams wurden als Zeugen vernommen, auch ihre Aussagen belasten Dieter S. schwer. Seine Version geht hingegen anders.
Die Waffe auf den Bildern sei eine Attrappe gewesen. Kommandeur Akhra Avidzba habe ihn als Schauspieler engagiert, der westlichen Medien als Dolmetscher und vermeintlicher „Kämpfer“ zur Verfügung stehen solle. Diese Darstellung widerspricht der Beweislage.
Zum einen war Dieter S. nachweislich in einem aktiven Kriegsgebiet, in dem das Herumlaufen ohne Waffe und in einer Uniform zu jeder Zeit lebensgefährlich war. Zum anderen legt die Staatsanwaltschaft recht glaubwürdig dar, dass es abwegig sei, in der Waffenkammer einer Fronteinheit stünden Attrappen zur Verfügung.
Dieter S. ist inzwischen unruhig. Er wendet sich an seine Verteidiger, spricht oft leise mit ihnen, winkt ab. Seine Mitangeklagten sehen nach unten, zeigen kaum Reaktionen.
Je länger das Plädoyer dauert, je klarer wird das Bild eines Mannes, der auf jeden Vorwurf eine passende Antwort zu haben scheint.
Er habe ja in Donezk nur Fleisch verkauft, sei Schauspieler im Auftrag von Avidzba gewesen und in Deutschland habe er nur so viel mit seinen Einsätzen geprahlt, um – wie er sagt – „Frauen flachzulegen“.
Der Mann bezeichnet laut Staatsanwalt Ukrainer oft als „Päderasten“ oder „Khokhol“, von Russen abfällig für Ukrainer gebraucht. Er hasse offenbar Ukrainer. Seiner ehemaligen Frau schreibt er „Wenn mein Enkel ein ‚Khokhol‘ wird, erhänge ich mich!“ Die Staatsanwaltschaft ist sich sicher: Dieter S. war kein Schauspieler, sondern ein aktiver Kämpfer der Pyatnashka-Brigade. Und die gilt, so die Bundesanwaltschaft, als Teil der sogenannten Volksrepublik Donezk, also einer terroristischen Organisation.
Spätestens an diesem Moment ist erstaunlich, dass im Saal nur wenige Medienvertreter sitzen. Das bevorstehende Urteil kann große Konsequenzen haben, denn Dieter S. ist nicht der einzige Deutsch-Russe, der im Donbass kämpfte und zurückkehrte. Wird er als Mitglied einer terroristischen Organisation verurteilt, kann dies später auch Konsequenzen für jene haben, die eine doppelte Staatsbürgerschaft besitzen, denn wer in so einer Terrormiliz kämpft, läuft Gefahr, die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren.