In keiner Stadt Nordrhein-Westfalens ist die soziale Not so groß wie in Gelsenkirchen. Das haben Zahlen des Statistischen Landesamtes erneut bestätigt.

Zum Jahresende 2024 lebten hier 58.015 Menschen von Mindestsicherungsleistungen – das entspricht einer Quote von 21,7 Prozent. Damit ist jeder fünfte Gelsenkirchener auf staatliche Unterstützung angewiesen. Im Landesdurchschnitt beträgt die Mindestsicherungsquote nach Angaben des Statistischen Landesamtes lediglich 11,1 Prozent.

Während in Gelsenkirchen die Zahl der Betroffenen seit Jahren auf hohem Niveau stagniert, zeigt sich landesweit ein leichter Rückgang. NRW-weit bezogen 1,997 Millionen Menschen Leistungen der sozialen Mindestsicherung – rund 9600 weniger als im Vorjahr.

Besonders viele junge Betroffene in Gelsenkirchen

Ein genauer Blick auf die lokale Statistik zeigt: In Gelsenkirchen sind 18.019 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren auf Sozialleistungen angewiesen. Die größte Gruppe stellen mit 19.973 Personen die 30- bis unter 55-Jährigen. Zudem erhalten 8936 junge Erwachsene zwischen 18 und 30 Jahren und 11.087 Menschen ab 55 Jahren Unterstützung. Damit zieht sich Armut durch alle Generationen der Stadt.

Nahezu gleich groß ist der Anteil deutscher und ausländischer Leistungsbeziehender: 28.994 Deutsche und 29.021 Menschen anderer Nationalität beziehen Mindestsicherung. In Gelsenkirchen leben rund 265.000 Menschen, rund ein Viertel sind Nichtdeutsche.

Insgesamt liegt die Mindestsicherungsquote in NRW 2024 bei 11,1 Prozent – etwa jeder neunte Einwohner ist betroffen. Auffällig ist ein Anstieg der Grundsicherung im Alter, die zum vierten Mal in Folge zulegte: 321.050 Menschen bezogen diese Leistung, ein Plus von 6,4 Prozent. Gleichzeitig ging die Zahl der Asylbewerberleistungen um 14,6 Prozent und der Bürgergeldempfänger um 0,4 Prozent zurück.

Ruhrgebietskommunen am stärksten belastet

Die höchsten Quoten verzeichnet das Ruhrgebiet: Nach Gelsenkirchen folgen Essen, Dortmund und Gladbeck mit jeweils über 17 Prozent. Besonders gering ist die Abhängigkeit von Mindestsicherungsleistungen im Münsterland – etwa in Raesfeld (3,7 Prozent) und Südlohn (3,9 Prozent) im Kreis Borken.

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Hintergrund: Zur sozialen Mindestsicherung zählen das Bürgergeld (SGB II), die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), die Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).