Unter anderem versuchten Totschlag hatte die Leipziger Staatsanwaltschaft angeklagt, nachdem man mit Fäusten und teilweise Messern aufeinander losgegangen war: Doch ein langer Prozess um eine brutale Auseinandersetzung von sechs Männern an der Thomaskirche im März 2024 endete am Landgericht kürzlich mit Freisprüchen. Die Hintergründe.

Auf der Anklagebank im Leipziger Landgericht saßen seit Januar 2025 sechs junge Männer zwischen 18 und 29 Jahren. Im Prozess, über dessen Ausgang zunächst die LVZ berichtet hatte, ging es um die Vorwürfe des versuchten Totschlags beziehungsweise der gefährlichen Körperverletzung. Laut Anklage soll einer der Tatverdächtigen für den späten Abend des 31. März 2024 einen Treff an der Thomaskirche eingefädelt haben, auf den die drei später Betroffenen eingingen.

Extreme Gewalt während der Auseinandersetzung

Mit schockierender Gewalt soll das angeklagte Sextett dann über seine Landsmänner – alle Beteiligten sind afghanische Staatsbürger – losgegangen sein. Nicht nur mit der Faust, sondern auch Messer und Pfefferspray seien teilweise im Spiel gewesen, hieß es von der Staatsanwaltschaft.

Ein 22-Jähriger hatte im Zuge der Auseinandersetzung eine Jochbeinrötung und anhaltenden Schmerz erlitten, seine Begleiter, ein Brüderpaar, unter anderem offene Wunden, Schnittverletzungen und Schwellungen.

Bei einem Mann wurde ein Stichkanal im Brustkorb dokumentiert, der bis zu einer Rippe ging, er musste mehrere Tage stationär in eine Klinik und operiert werden. Nach der Gewaltorgie hatte sich das Trio schwerverletzt zur Polizei geschleppt, um Anzeige zu erstatten.

Notwehr konnte nicht ausgeschlossen werden

Das Tatmotiv blieb in der Gerichtsverhandlung diffus. Ein Zeuge sagte aus, dass eine frühere Auseinandersetzung noch einmal hätte beredet werden sollen, wobei die Stimmung dann gekippt und erneut in Brutalität umgeschlagen sei. Auch von Drohungen wurde berichtet: „Ich wurde gefragt, wo ich wohne. Man wolle mir die Ohren abschneiden, das habe ich der Polizei gemeldet“, hieß es von dem Zeugen.

Entscheidend für die Freisprüche war letztlich der Umstand, dass die 2. Strafkammer die konkreten Urheber der Aggression während des Aufeinandertreffens nicht mehr sicher zu identifizieren vermochte. Weil eine Notwehrsituation nicht auszuschließen war, kam es zu Freisprüchen, für die auch die Staatsanwaltschaft plädierte. Das Urteil ist rechtskräftig und nicht mehr anfechtbar.