Entscheidung am Landgericht
Block-Prozess: Gericht lehnt Verfahrensabtrennung ab
Aktualisiert am 19.10.2025 – 08:17 UhrLesedauer: 1 Min.
Verhandlung im Landgericht Hamburg (Archivbild): Unter anderem Christina Block muss sich vor Gericht verantworten. (Quelle: Marcus Brandt/dpa)
Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder bleiben alle sieben Angeklagten in einem Verfahren. So begründet das Gericht die Entscheidung.
Das Landgericht Hamburg hat im Prozess um die Entführung der Block-Kinder die Anträge dreier Angeklagter auf Abtrennung des Verfahrens abgelehnt.
Neben der Unternehmerin Christina Block stehen sechs weitere Personen vor Gericht. Darunter befinden sich eine Verwandte, deren Ehemann und ein deutscher Sicherheitsunternehmer. Sie müssen sich wegen Beihilfe verantworten.
Das Landgericht teilte mit, die erhebliche Belastung der Antragsteller durch das Strafverfahren sei zwar nachvollziehbar. Eine Aufspaltung würde jedoch zur mehrfachen Durchführung einer weitgehend identischen Beweisaufnahme führen. „Die Strafbarkeit einer Beihilfe komme nur dann in Betracht, wenn auch eine entsprechende Haupttat im selben Verfahren festgestellt werden könne“, erklärte das Gericht.
Für die Entführung der Block-Kinder in der Silvesternacht 2023/2024 soll laut Anklage eine israelische Sicherheitsfirma verantwortlich sein. Christina Block – Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block – wird vorgeworfen, die Rückholaktion beauftragt zu haben. Die 52-Jährige bestreitet dies. Die beiden Kinder lebten in Dänemark beim Vater, mit dem Christina Block seit Jahren einen Sorgerechtsstreit führt.
Der Prozess wird am 29. Oktober fortgesetzt. Verhandlungstage sind bis Ende März angesetzt. Bis zu einer Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.
