Der „Internationale Tag des weißen Stocks“ am 15. Oktober macht seit 1964 auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam. Der weiße Langstock ist dabei mehr als nur ein Hilfsmittel. Er steht symbolisch für Mobilität, Eigenständigkeit und das Recht auf gesellschaftliche Teilhabe. Die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) leistet mit dem Bayerischen Blindengeld einen wichtigen Beitrag, dass blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen selbstbestimmt leben können.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt über 93 Millionen Euro Bayerisches Blindengeld an rund 14.600 Berechtigte ausgezahlt.
„Der Aktionstag macht auf die Lebensrealität blinder und sehbehinderter Menschen aufmerksam. Er erinnert auch daran, dass Barrierefreiheit, Inklusion und gegenseitiger Respekt für alle selbstverständlich sein sollten. Das Blindengeld ist ein wichtiger Beitrag zur Selbstbestimmung Betroffener“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde ZBFS.
Das Blindengeld für blinde Menschen beträgt aktuell monatlich 776 Euro. Taubblinde Menschen sind in besonderer Weise auf zusätzliche Assistenzleistungen oder spezielle Hilfsmittel angewiesen. Das Bayerische Blindengeldgesetz ermöglicht dazu mit dem Taubblindengeld eine Unterstützung von monatlich 1.552 Euro. Auch Menschen mit hochgradiger Sehbehinderung werden monatlich mit einer Leistung von 232,80 Euro unterstützt. Taubsehbehinderte Menschen erhalten 465,60 Euro monatlich.
Die barrierefreie Antragstellung für das Bayerische Blindengeld ist unter https://www.zbfs.bayern.de/menschen_mit_behinderung/bayerisches_blindengeld/antrag/ möglich.
Weiterführende Informationen zum Bayerischen Blindengeld sowie den weiteren Aufgaben und Leistungen der Landesbehörde ZBFS finden Sie auf unserer Homepage unter: www.zbfs.bayern.de
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