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Brötchen werden in einem Ofen aufgebackenAufbackbrötchen von Netto sollten Kunden aktuell lieber nicht in den Ofen schieben (Symbolfoto). © Zoonar.com/Nils Melzer/Imago

Ein Backwarenhersteller ruft Baguettebrötchen zurück. Der Grund: In den Packungen könnten Plastikteile stecken. Kunden sollten aufpassen.

Dortmund – Wer sich am Wochenende auf frisch aufgebackene Brötchen zum Frühstück freut, sollte jetzt genau hinschauen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informiert über einen aktuellen Rückruf, der Kunden von Netto Marken-Discount betrifft. Wer die betroffenen Backwaren zu Hause hat, sollte sie auf keinen Fall essen.

Brötchen-Rückruf bei Netto: Alle Produktinformationen auf einen Blick

Das Unternehmen Sinnack Backspezialitäten aus Bocholt hat den Rückruf am 14. Oktober 2025 gestartet. Betroffen sind die Kornmühle Baguettebrötchen, die in Netto-Filialen in mehreren Bundesländern verkauft wurden.

Kunden sollten folgende Produktinformationen überprüfen:

  • Produkt: Kornmühle Baguettebrötchen
  • Inhalt: 4 Stück (300 Gramm-Packung)
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: 10.11.2025
  • Chargennummer: L153641
  • Verkauft bei: Netto Marken-Discount
  • Betroffene Regionen: Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

Brötchen NettoDiese Aufbackbrötchen von Netto sollten derzeit nicht im Brotkorb landen. © Bihlmayerfotografie/Imago; Netto Marken-Discount; Collage: RUHR24Aufbackbrötchen von Rückruf betroffen – unbedingt das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen

Das Mindesthaltbarkeitsdatum und die Chargennummer stehen auf der Oberseite der Verpackung. Nur Produkte mit genau diesen Angaben sind betroffen. Andere Kornmühle-Artikel oder Brötchen mit anderen Mindesthaltbarkeitsdaten können Kunden bedenkenlos essen.

Weitere aktuelle Lebensmittelwarnungen finden Supermarkt-Kunden auf der Rückruf-Liste von RUHR24.

Netto ruft Brötchen zurück: Warum ist Plastik in Lebensmitteln gefährlich?

Fremdkörper wie Plastikteile gehören zu den häufigsten Gründen für Lebensmittelrückrufe in Deutschland. Der Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure berichtet, dass seit dem Start des Portals lebensmittelwarnung.de im Jahr 2011 Fremdkörper wie Glas- oder Metallsplitter der zweithäufigste Warngrund waren.

Das Problem: Wer versehentlich Plastikteile verschluckt, riskiert Verletzungen im Mund, in der Speiseröhre oder im Verdauungstrakt. Die Plastikteile können scharfe Kanten haben und das Gewebe verletzen. Im schlimmsten Fall können größere Teile sogar in die Luftröhre gelangen und Erstickungsgefahr verursachen.

Betroffene bemerken oft sofort, wenn etwas nicht stimmt: Sie spüren beim Kauen einen harten, ungewöhnlichen Gegenstand oder haben plötzlich Verletzungen im Mund. Wer Plastik verschluckt hat, sollte nicht versuchen, weitere Bissen herunterzuschlucken. Bei Schmerzen, Atemproblemen oder Verletzungen im Mund gilt: sofort zum Arzt gehen.

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Brötchen-Rückruf bei Netto: Was sollten Kunden jetzt tun?

Netto Marken-Discount und der Hersteller Sinnack haben die betroffenen Brötchen bereits aus den Regalen genommen. Kunden, die das Produkt gekauft haben, sollten es auf keinen Fall essen. Sie können die Brötchen in jeder Netto-Filiale zurückgeben – auch ohne Kassenbon. Das Geld gibt es zurück.

Wer Fragen zum Rückruf hat, erreicht den Kundenservice von Sinnack Backspezialitäten unter der Telefonnummer 02871 25 05-0. Die Hotline ist von Montag bis Freitag zwischen 8 und 16 Uhr besetzt.

Der Hersteller betont, dass die Rückrufaktion vorbeugend erfolgt. Das heißt: Es ist nicht sicher, dass wirklich alle Packungen betroffen sind. Trotzdem rät das Unternehmen aus Sicherheitsgründen, die Brötchen mit der entsprechenden Chargennummer nicht zu verzehren. Für Verbraucher ist die Rückgabe kostenlos und unkompliziert möglich.