Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Rückkehr zu schärferen Cannabis-Gesetzen gefordert. Um den Missbrauch einzudämmen, müsse zum Beispiel überlegt werden, Medizinalcannabis nur noch in Form von Tropfen oder Kapseln und nicht mehr zum Rauchen zuzulassen, sagte Streeck der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“.

Die von der Ampel-Regierung beschlossene Cannabis-Legalisierung werde die Union in Teilen zurücknehmen.

„Ich bin mir ziemlich sicher, dass die CDU das Cannabis-Gesetz noch einmal aufschnüren wird“, sagte der Mediziner. So übersehe die von der Vorgängerregierung durchgesetzte Teillegalisierung, dass Jugendliche unter 25 Jahren nach dem Cannabiskonsum langfristige psychische Probleme entwickeln könnten. Auch sei die Menge von 25 Gramm, die jeder Erwachsene mit sich führen dürfe, viel zu hoch. Das sei mehr als in jedem anderen EU-Land.

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Streeck stört sich auch an den wachsweichen Regeln bei ärztlich verschriebenem Cannabis. „Seit dem Gesetz der Ampel von 2024 unterliegt Medizinalcannabis nicht mehr dem Betäubungsmittelgesetz, sondern wird wie ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel behandelt. Das Problem ist aber, dass wir seit der Liberalisierung im Bereich des Medizinalcannabis erheb­lichen Missbrauch beobachten. Der Import ist um 430 Prozent gestiegen.“

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Heißt: Viele Kiffer lassen sich das Cannabis vom Arzt verschreiben, obwohl sie es medizinisch gar nicht bräuchten. Oft würden die Rezepte online verschrieben, oft von Ärzten im Ausland. Streeck: „Der Anstieg von Privatrezepten für Cannabis beträgt im laufenden Jahr mehr als 80 Prozent.“ Er macht deutlich: „Wir haben da Dealer in weißen Kitteln geschaffen.“

Zudem müssten die Inhalte und Füllmengen von E-Zigaretten strenger überwacht werden, forderte Streeck. Diese sogenannten Vapes richteten sich in Geschmack und Aufmachung an Jugendliche, obgleich sie nur an Erwachsene abgegeben werden dürften. „Auch Minderjährige kommen schon dran“, warnte der CDU-Politiker.

Es gebe „unter dem Ladentisch E-Zigaretten mit viel mehr Zügen drin als zugelassen, dagegen müssen wir vorgehen“, sagte Streeck. Er verlange, „endlich die Inhaltsstoffe daraufhin zu untersuchen, ob man sie überhaupt inhalieren sollte“.

Die Ampel-Regierung hatte Cannabis zum 1. April vergangenen Jahres teillegalisiert: Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind seitdem erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.