Nach einem mutmaßlichen Raubüberfall auf einen Reisebus in Niederbayern sucht die Polizei mit Hochdruck nach den Verdächtigen. Nach Angaben der Ermittler sollen drei bewaffnete Täter auf der Autobahn 93 nachts den Bus gestoppt haben und den Fahrgästen Geld und Dokumente gestohlen haben.
Mittels Signalen sollen die Unbekannten den Bus an der Ausfahrt Aiglsbach (Landkreis Kelheim) zum Abfahren von der Autobahn und zum Anhalten gebracht haben. Dann hätten die Täter vorgetäuscht, eine Kontrolle durchzuführen. Sie sollen auch Schusswaffen dabeigehabt haben.
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Den Polizeiangaben zufolge haben sie Bargeld und Dokumente der Insassen verlangt und mitgenommen. Nach der Tat sollen sie in einem Kleinbus in Richtung München geflohen sein. Auf dem Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs sollen die Buchstaben „WR“ gestanden haben, das vollständige Kfz-Kennzeichen ist nicht bekannt.
Die Täter konnten zunächst entkommen, eine Fahndung blieb erfolglos. Die Businsassen blieben unverletzt. Der Vorfall passierte in der Nacht zum Montag gegen 3.30 Uhr. Die Kriminalpolizei sucht nun nach Zeugen.
Der Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen (LBO) spricht von einem einmaligen Vorgang. Angst, in eine solche Situation zu kommen, müsse man nicht haben, sagte Geschäftsführer Stephan Rabl. „Solche oder ähnlich gelagerte aktuelle oder vergangene Fälle sind uns nicht bekannt. Das gilt sowohl für Bayern als auch bundesweit. Insofern ist das ein absoluter Einzelfall, dessen Hintergründe erst noch durch die Ermittlungsbehörden ermittelt werden müssen“, hieß es vom LBO weiter.
Bei Zweifeln an der Echtheit der Kontrolle sollte man nur auf bewirtschafteten Rastplätzen anhalten
Nähere Erkenntnisse zu den Tätern konnte die Polizei am Nachmittag noch nicht machen, auch unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen. Woher der Reisebus kam und was sein Ziel war, konnte die Polizeisprecherin nicht sagen. Der Bus habe eine ausländische Zulassung gehabt. Seitens des LBO habe es bisher keine expliziten Verhaltensempfehlungen gegeben. „Wir nehmen den Vorfall aber natürlich sehr ernst und werden, auch in Abstimmung mit der Polizei, unseren Mitgliedsunternehmen Empfehlungen geben“, kündigte Rabl an.
Grundsätzlich, so sagte er, sei Wachsamkeit immer von Vorteil. Offizielle Straßenkontrollen durch Polizei oder den Kontrolldienst des Bundesamts für Logistik und Mobilität (Balm) seien als solche in der Regel deutlich zu erkennen. Wenn es sich, wie in diesem Fall, um Zivilfahrzeuge handelt, die unter Umständen eine Kontrolle nahezu perfekt vorspielen, gelte: Kontrollbeamte müssen sich ausweisen können. Im Falle berechtigter Zweifel an der Echtheit der angeblichen Beamten sollte nur auf bewirtschafteten und belebten Rastplätzen angehalten oder abgefahren werden.
„Das heißt, im Zweifel also dem Fahrzeug nicht folgen, sondern langsam und mit eingeschalteter Warnblinkanlage weiterfahren und den Notruf wählen.“ Sollte die über Notruf kontaktierte Polizei die Rechtmäßigkeit nicht bestätigen können, gelte: „Nicht unter Druck setzen lassen, niemanden in das Fahrzeug einsteigen und niemanden aussteigen lassen, solange nicht die „echte“ Polizei vor Ort ist.
