Ein Schild weist auf das Landgericht in Braunschweig hin.

Stand: 21.10.2025 19:28 Uhr

Eine Schöffin am Braunschweiger Landgericht hat ihr Amt verloren, weil sie im Gerichtssaal ein Kopftuch getragen hat. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag.

Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und das Urteil somit rechtskräftig. Dem Gericht zufolge verstößt die ehrenamtliche Richterin mit dem Tragen des Kopftuchs in Verhandlungen gegen das staatliche Neutralitätsgebot und gegen das Niedersächsische Justizgesetz. Demnach dürfen Menschen mit richterlichen Aufgaben im Saal keine Symbole oder Kleidungsstücke sichtbar tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.

Gericht: Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz

Wie das Gericht mitteilte, habe die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten wolle. Sie habe betont, dass sie ihre Kopfbedeckung aus religiösen und nicht aus politischen Gründen trage. Das Gericht wägte ab und entschied: In diesem Fall hat der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz mehr Gewicht als die Religionsfreiheit.

Richter ohne Robe

  • Schöffen werden alle fünf Jahre neu gewählt
  • Zunächst werden von den Kommunen Vorschlagslisten aufgestellt. Durch die Wahlausschüsse werden daraus später Haupt- und Hilfsschöffen gewählt
  • Schöffen sind den hauptamtlichen Richtern gleichgestellt
  • Für ein Urteil ist eine Zweidrittelmehrheit der Richter notwendig
  • Schöffen können die Berufsrichter überstimmen
  • Pro Jahr nehmen Schöffen an bis zu zwölf ordentlichen Sitzungstagen teil

Der Braunschweiger Dom von oben.

8 Min

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