Urteil in Braunschweig
Schöffin verliert Amt wegen Kopftuch
22.10.2025 – 08:44 UhrLesedauer: 1 Min.
Eine Frau mit Kopftuch (Symbolfoto): Das Gericht in Braunschweig sah im Hidschab der Schöffin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot. (Quelle: Ulrich von Born)
Eine ehrenamtliche Richterin wollte ihr Kopftuch auch im Gerichtssaal nicht ablegen. Das Oberlandesgericht Braunschweig sieht darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot – und zieht Konsequenzen.
Weil sie auch während Gerichtsverhandlungen ein Kopftuch tragen wollte, hat das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig eine Schöffin ihres Amtes enthoben. Die Frau habe mehrfach betont, der Hidschab sei Teil ihrer religiösen Identität, teilte das Gericht mit. Das OLG entschied jedoch, dass das staatliche Neutralitätsgebot Vorrang habe. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Laut Mitteilung des Gerichts hatte die ehrenamtliche Richterin erklärt, ihr Kopftuch sei Ausdruck ihres Glaubens und keine politische Botschaft. Das Niedersächsische Justizgesetz untersagt jedoch das Tragen sichtbarer Symbole religiöser oder weltanschaulicher Überzeugungen für Personen mit richterlichen Aufgaben.
In der Abwägung zwischen der Religionsfreiheit und dem Vertrauen der Öffentlichkeit in die Unabhängigkeit der Justiz entschied das Gericht zugunsten der Neutralität.
Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die gemeinsam mit Berufsrichtern über Schuld und Strafe entscheiden. Sie haben das gleiche Stimmrecht und werden für fünf Jahre gewählt.
 
				
	