Standdatum: 22. Oktober 2025.
Mit rund 75 Menschen besetzte die Aktivisten-Gruppe am Samstag das Haus.
Bild: Radio Bremen
Seit Samstag besetzen Aktivisten ein Haus in der Bremer Neustadt. Jetzt gibt es eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Der Eigentümer des Hauses werde alle rechtlichen Möglichkeiten gegen die Besetzer ausschöpfen, teilte der Verband „Haus und Grund“ mit. Zuvor hatte die Polizei Strom und Gas in dem Haus abgestellt und dies mit möglichen Gefahren begründet. Man habe nicht eindeutig sagen können, ob die Zuleitungen noch sicher seien, sagte ein Sprecher am Dienstagmorgen auf buten un binnen-Anfrage.
Die Aktivistinnen und Aktivisten fordern mit Bannern, leerstehende Häuser zu nutzen. So könne man dem Anstieg der Mieten etwas entgegensetzen. Eine Aktivisten-Gruppe mit dem Namen „Leerstand gestalten“ bekannte sich zu der Aktion. Das Haus in der Kornstraße steht den Organisatoren des Protests zufolge bereits seit mehr als 20 Jahren leer.
Wir wollen nicht akzeptieren, dass Menschen auf der Straße schlafen müssen, während Häuser einfach leerstehen.
Aktivist
Verband widerspricht Besetzern
Der „Haus und Grund“-Landesverband Bremen widerspricht der Darstellung der Aktivisten und sagt: „Die Behauptung, dass die Immobilie seit 20 Jahren leer gestanden habe, ist falsch. Das 87-jährige Mitglied ist stets bemüht gewesen, Sanierungen und Renovierungen an dem Gebäude durchzuführen“, so Landesgeschäftsführer Ingmar Vergau.
Information zum Thema
Hausbesetzung: Diese Strafen drohen
Eine Hausbesetzung bedeutet, dass Menschen ohne Zustimmung des Eigentümers in ein Gebäude oder Grundstück eindringen. Wenn der Eigentümer einen Strafantrag stellt, wird der Hausfriedensbruch verfolgt. Das Strafgesetzbuch sieht für Hausfriedensbruch eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vor. Bei schwerem Hausfriedensbruch – wenn es zu Gewalt kommt – sind zwei Jahre Gefängnis möglich.
Ende der Information zum Thema
Verstoß gegen Wohnraumschutzgesetz?
Die Baubehörde hat Ermittlungen gegen den Eigentümer im Rahmen des Wohnraumschutzgesetzes eingeleitet. Das bestätigte ein Behördensprecher buten un binnen am Montag. Aufgrund akuter Wohnungsnot regelt das Gesetz, dass Wohnraum in Bremen nicht länger als sechs Monate leer stehen darf.
Es wird geprüft, inwieweit es sich um gesetzeswidrigen Leerstand beziehungsweise eine Zweckentfremdung im Sinne des Wohnraumschutzgesetzes handelt.
Yannoh Mügge, Sprecher der Baubehörde
Man wisse noch nicht, wie lange das Haus in der Neustadt bereits leersteht. „Das betreffende Objekt ist erst seit einigen Wochen als mögliche Zweckentfremdung gemeldet“, so die Sprecherin. Die Behörde geht nun also dem Vorwurf der Hausbesetzer nach. Das geschieht in einer sogenannten Sachverhaltsaufklärung.
Quelle:
buten un binnen.
Dieses Thema im Programm:
Bremen Zwei, Nachrichten, 21. Oktober 2025, 06:00 Uhr