
AUDIO: Tod in Badewanne – Verfahren gegen Pflegerin eingestellt (1 Min)
Stand: 22.10.2025 15:58 Uhr
Nach dem Tod eines Pflegeheim-Bewohners in Hamburg-Langenhorn musste sich eine 29-jährige Pflegerin wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten. Am Mittwoch ist das Verfahren gegen sie eingestellt worden.
Die Frau hatte den geistig und körperlich beeinträchtigten Heimbewohner laut Anklage im Oktober 2021 mehrere Minuten in einer gefüllten Badewanne unbeaufsichtigt gelassen, um einer anderen Frau zu helfen. Während dieser Zeit soll der Mann vom Badewannenstuhl gerutscht und ertrunken sein. Am Mittwoch wurde das Verfahren gegen die Frau am Amtsgericht Hamburg vorläufig eingestellt. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten darauf geeinigt, dass die Angeklagte quasi als Schmerzensgeld 1.000 Euro an den Bruder des Toten zahlt, wie die Amtsrichterin mitteilte.
Angeklagte steckte in „Dilemma“
Der Verteidiger stimmte der Zahlung im Namen seiner Mandantin „aus reinem Erledigungsinteresse“ zu, wie es hieß. „Meine Mandantin war damals überfordert und steckte in einem Dilemma“, erklärt der Verteidiger nach Informationen von NDR 90,3. Überfordert sei die 29-Jährige gewesen, weil sie alleine in dem Pflegeheim gewesen sei, in dem normalerweise zwei Pflegefachkräfte Dienst haben. In dieser Situation wurde sie zu einem Notfall gerufen, während das spätere Opfer in der Badewanne saß. Demnach hatte eine andere Heimbewohnerin zu dieser Zeit einen lebensbedrohlichen epileptischen Anfall erlitten.
Zu wenig Personal in Pflegeheim?
Die Angeklagte hatte den Mann nach eigenen Angaben bereits viele Male gebadet, ohne dass es dabei zu Schwierigkeiten gekommen war. Sie habe es für vertretbar gehalten, ihn kurz unbeaufsichtigt zu lassen, um der anderen Bewohnerin zu helfen, erklärte ihr Verteidiger weiter. „Es gab keine Alternative, als der Frau zu helfen“, sagte er. Als die 29-jährige Pflegerin kurz darauf den leblosen Mann in der Badewanne entdeckte, sei niemand da gewesen, der ihr bei der Wiederbelebung habe helfen können.
Um den Sachverhalt vollständig aufklären zu können, hätte das Gericht mehr Zeit und weitere Ermittlungen benötigt, sagte die Richterin. Denn möglicherweise habe auch der Personalschlüssel der Einrichtung bei dem Vorfall eine Rolle gespielt.