Ein Schild am Zugang zum Pflegeheim "Johannes Jänicke" der Diakonie.

Stand: 23.10.2025 10:22 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte kirchlicher Arbeitgeber gestärkt. Sie dürfen bei Stellenbesetzungen eine Kirchenmitgliedschaft von Bewerbern verlangen. Zuvor hatten EuGH und Bundesarbeitsgericht anders entschieden.

Das Bundesverfassungsgericht hat das religiöse Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und der Diakonie gestärkt. Verlangen religiöse Arbeitgeber für eine ausgeschriebene Stelle eine Kirchenmitgliedschaft, steht deshalb übergangenen konfessionslosen Bewerbern nicht ohne Weiteres eine Diskriminierungsentschädigung zu, entschieden die Richter in Karlsruhe.

Fall beschäftigte Gerichte über Jahre

Die Karlsruher Richter entschieden im Rechtsstreit zwischen der konfessionslosen Sozialpädagogin und der evangelischen Diakonie. Die aus der Kirche ausgetretene Frau hatte sich 2012 um eine Referentenstelle beim Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung beworben – ohne Erfolg. Bei dem befristeten Job ging es um die Mitarbeit an einem Bericht von Nichtregierungsorganisationen zur deutschen Umsetzung der UN-Antirassismus-Konvention.

In der Ablehnung des evangelischen Wohlfahrtsverbands sah die konfessionslose Bewerberin eine Diskriminierung aus religiösen Gründen und klagte auf Entschädigung. Der Fall hat seit mehr als einem Jahrzehnt Arbeitsgerichte und oberste Gerichte beschäftigt.

Zuletzt entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2018, dass sich Kirchen bei Stellenbesetzungen nicht pauschal auf ihr Selbstbestimmungsrecht berufen können – und nahm Bezug auf die Antidiskriminierungsrichtlinie der EU. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt sprach Egenberger daraufhin eine Entschädigung zu, worauf die Diakonie 2019 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegte.

Kirchen sind große Arbeitgeber

Die evangelische Kirche und die Diakonie hatten sich vom Bundesverfassungsgericht erhofft, dass es die Konturen der Religionsfreiheit im Grundgesetz klar aufzeigt. „Das Grundgesetz sichert zu, dass Kirche und Diakonie ihr christliches Selbstverständnis selbst ausgestalten dürfen“, erklärte eine Sprecherin der Diakonie im Vorfeld. „Da, wo Kirche und Diakonie draufstehen, müssen auch Kirche und Diakonie drin sein.“

Die Kirchen sind große Arbeitgeber in Deutschland. Die evangelische Kirche hat nach eigenen Angaben rund 240.000 Mitarbeitende, bei der Diakonie arbeiten zudem 687.000 Menschen. Bei der katholischen Kirche sind nach eigenen Angaben rund 180.000 Mitarbeitende in der verfassten Kirche und rund 740.000 Mitarbeitende bei dem Wohlfahrtsverband Caritas angestellt.

(AZ: 2 BvR 934/19)

Max Bauer, SWR, tagesschau, 23.10.2025 10:56 Uhr