Urteil am Landgericht Stuttgart: Besten Freund brutal getötet – Ankläger spricht von sadistischer Tat Nach Ansicht der Schwurgerichtskammer hat der 24-Jährige im vergangenen Januar seinen Freund erschlagen (Symbolfoto). Foto: dpa

Das Gericht verurteilte einen 24-Jährigen zu einer langjährigen Haftstrafe. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er im Januar in Weissach im Tal seinen Freund erschlagen hat.

Für einen Totschlag im wortwörtlichen Sinne hat eine Schwurgerichtskammer des Landgerichts Stuttgart einen 24-Jährigen aus Weissach im Tal (Rems-Murr-Kreis) zu zwölf Jahren Gefängnis verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Januar dieses Jahres so massiv mit einer Klimmzugstange auf seinen Freund aus Kindertagen eingeschlagen hatte, dass dieser an inneren Blutungen starb. Mit dem Urteil ging das Gericht sogar noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft von elf Jahren Haft hinaus. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von sechseinhalb Jahren wegen Körperverletzung mit Todesfolge plädiert.

Der Angeklagte und sein Freund kannten sich aus Kindertagen, bei ihrer Ausbildung im Berufsbildungswerk Waiblingen hatten sie sich wieder getroffen und waren zu engen Freunden geworden. Der Angeklagte war seinem Kumpel intellektuell überlegen, dieser galt allgemein wegen seiner Körperfülle und mangelnder Körperpflege als Außenseiter. „Diese Überlegenheit hat der Angeklagte ausgenutzt“, erklärte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti. Er habe ihn zumindest seit Dezember 2024 wiederholt gedemütigt, vorgeführt und körperlich verletzt.

Der Angeklagte musste sich vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

So habe er ihn unter anderem mit einer Softair-Pistole beschossen und anschließend in zerfetzter Unterwäsche gefilmt. Auch habe er veranlasst, dass der Freund auf einem E-Scooter viel zu schnell einen Berg hinunterfuhr und sich bei einem Sturz verletzte und bewusstlos war. Zudem habe er ihm für die „Mitgliedschaft in einem Kanakenclub“ regelmäßig Geld abgenommen. Verteidiger Achim Wizemann hatte in seinem Schlussplädoyer diese Taten damit erklärt, dass der Angeklagte seinen Freund „mit ungewöhnlichen Mitteln aus seiner Opferrolle herausholen“ wollte. Der Erste Staatsanwalt Thomas Hochstein hatte von „stalinistischen Show-Videos“ gesprochen.

Am 4. Januar dieses Jahres kam es gegen 18 Uhr in der Wohnung des Angeklagten zu einem Streit zwischen den beiden Freunden, in dessen Verlauf der Angeklagte von seinem Kumpel geschubst wurde und einen Schlag ins Gesicht erhielt.

Massive Schläge mit Klimmzugstange und Baseballschläger

„Als sich der Freund, der dem Angeklagten bis dahin geradezu hörig war und sich immer alles hatte bieten lassen, erstmals zur Wehr gesetzt hat, nahm dies der Angeklagte zum Anlass, das Machtgefüge wieder herzustellen“, kommentierte die Vorsitzende Richterin die zahlreichen massiven Schläge des 24-Jährigen auf den Körper seines Opfers mit einer zwei Kilogramm schweren Klimmzugstange und einem Baseballschläger – auch, als dieser schon am Boden lag.

Anschließend habe der Angeklagte ihn dort liegen lassen und gefilmt, während er die Küche aufgeräumt habe. Er habe ihm zwar noch eine Yogamatte untergeschoben und eine Flasche Wasser hingestellt, aber erst um 19.22 Uhr einen Notruf abgesetzt. Als die Sanitäter um 19.45 Uhr ankamen, war der junge Mann bereits an inneren Blutungen verstorben. Der Erste Staatsanwalt hatte im Schlussplädoyer von „einer Tat mit sadistischen Zügen“ gesprochen.

„Sadistische Züge“: Notruf zu spät, Opfer stirbt an Blutungen

„Für einigermaßen unfassbar“ hielt die Vorsitzende Richterin die Einlassung des Angeklagten, es sei zum Streit gekommen, weil sein Freund in den Trockenfutternapf der Katze gespuckt habe, was ekelhaft gewesen sei. Auch für eine Mund-zu-Mund-Beatmung und eine Herzdruckmassage, die der Angeklagte noch gemacht haben wollte, habe es keine Anzeichen gegeben. „Es ging einzig um die Wiederherstellung des Machtgefüges, dabei hat er den Tod seines Freundes in Kauf genommen“, stellte die Vorsitzende Richterin klar. Dass der Angeklagte regelmäßig, auch noch mehrere Stunden vor der Tat, gekifft hatte, habe auf seine Schuldfähigkeit keinen Einfluss gehabt.