Das Bundesverwaltungsgericht hat Abschiebungen von nicht als besonders hilfsbedürftig geltenden alleinstehenden jungen männlichen Flüchtlingen nach Griechenland gebilligt. Ihnen drohten bei einer Rückkehr in das EU-Land „keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen“, die in der EU-Grundrechtecharta verankerte Rechte verletzen würden, entschied das Gericht am Donnerstag in Leipzig. Damit bestätigte das Bundesverwaltungsgericht frühere Urteile.
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Im konkreten Fall ging es um einen 29 Jahre alten Syrer, dem in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt worden war. Im Sommer 2018 reiste er weiter nach Deutschland, wo ein gestellter weiterer Asylantrag als unzulässig abgelehnt wurde. Eine Klage des Manns gegen die Abschiebung nach Griechenland blieb vor dem Verwaltungsgericht Gießen und dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel erfolglos.
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Auch das Bundesverwaltungsgericht befand nun, das nicht zu erwarten sei, dass nach Griechenland zurückkehrende arbeitsfähige und gesunde alleinstehende junge männliche Flüchtlinge dort in eine extreme materielle Notlage geraten könnten, welche die Befriedigung elementarster Grundbedürfnisse bei Unterkunft, Ernährung und Hygiene unmöglich mache. Notfalls könnten sie zunächst behelfsmäßige Unterkünfte und Schlafstellen nutzen und ihre Grundbedürfnisse durch eigene Arbeit decken. Bereits im April hatten die Leipziger Richter in ähnlichen Fällen so entschieden. (AFP)