In der Schweiz sollen künftig Asylbewerber nicht mehr ausreisen dürfen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren die Pläne als zu strikt. Von dem geplanten Reiseverbot ist eine Personengruppe jedoch ausgenommen.

Die Schweiz will künftig Asylbewerber Auslandsreisen weitgehend untersagen. Der Bundesrat eröffnete am Donnerstag die Sitzung zu den entsprechenden Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) sowie im Asylgesetz. Damit ist der Weg frei für eine Gesetzesänderung, der schon 2021 ein Parlamentsbeschluss vorausgegangen war. Aktuell berichtete der Schweizer „Tagesanzeiger“.

Künftig sollen Asylbewerber in der Schweiz, vorläufig aufgenommene Menschen und schutzbedürftige Personen grundsätzlich nicht mehr in ihre Heimat- oder Herkunftsstaaten reisen dürfen – auch Besuche in andere Länder sollen untersagt werden. Verboten ist auch die Ausreise in den Schengen-Raum. Ausnahmen sollen nur in begründeten Einzelfällen möglich sein und müssen vom Staatssekretariat für Migration (SEM) bewilligt werden.

Ukrainer von Regelung ausgenommen

Von der geplanten Regelung ausgenommen bleiben Personen mit Schutzstatus S aus der Ukraine. Für sie soll eine Sonderbestimmung gelten, solange der Schutzstatus in Kraft ist. Der Status wurde 2022 erstmals aktiviert, um Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine einen befristeten Aufenthalt und eine begrenzte Reisefreiheit zu gewähren.

Laut Entwurf dürfen Schutzstatus-S-Personen künftig bis zu 15 Tage pro Halbjahr in die Ukraine reisen. Zudem sollen die Verordnungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen Reisen aus persönlichen oder ausreisevorbereitenden Gründen erlaubt sind. Die Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen und der Sonderregelung läuft bis zum 5. Februar 2026.

Insbesondere die Flüchtlingshilfe und die UNO-Flüchtlingsorganisation UNHCR haben das grundsätzliche Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene bereits nach dem Parlamentsentscheid als unverhältnismäßig kritisiert. Das Reiseverbot werde der schwierigen Lage zahlreicher Familien nicht gerecht, die aufgrund von Flucht und Verfolgung getrennt worden seien und in verschiedenen Staaten Zuflucht gefunden hätten.

National- und Ständerat in der Schweiz hatten bereits im Jahr 2021 solche Regelungen verabschiedet und den Bundesrat zum Handeln aufgefordert. Bis dato wurden aber weder Änderungen auf Gesetzes- noch auf Verordnungsebene in Kraft gesetzt.

In Deutschland können Asylbewerber ebenfalls nur mit einer Sondergenehmigung in ihr Herkunftsland reisen. Diese kann etwa im Fall eines Todes- oder Notfalls in der Familie ausgestellt werden. Reisen in Drittstaaten sind in der Bundesrepublik allerdings grundsätzlich gestattet.

krö