
Biathlon-Star Julia Simon ist schuldig befunden worden, mit der Kreditkarte ihrer Teamkollegin eingekauft zu haben. Ihre Erklärung dafür lässt Fragen offen.
Die französische Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon ist in der brisanten Kreditkartenaffäre zu einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung und einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro verurteilt worden. Wenige Monate vor den Olympischen Winterspielen in Mailand hatte die 29-Jährige vor dem Strafgericht in Albertville die Vorwürfe des Diebstahls und Betrugs erstmals zugegeben. „Ich gestehe die Vorwürfe“, sagte Simon.
Das Gericht befand Simon in allen Anklagepunkten für schuldig. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Monate Haft auf Bewährung und 20.000 Euro Geldstrafe gefordert. Sie muss zudem die Verfahrenskosten ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet übernehmen sowie einen symbolischen Euro Schadenersatz an den französischen Skiverband (FFS) zahlen.
Der zehnmaligen Weltmeisterin war vorgeworfen worden, dass sie Braisaz-Bouchet (29) sowie einem weiteren Mitglied der französischen Nationalmannschaft Kreditkarten gestohlen und damit im Sommer 2022 im Internet eingekauft haben soll.
Simon: „Kann mich nicht daran erinnern“
Sie habe „eine Art Blackout“ gehabt, sagte Simon. „Ich kann mich nicht daran erinnern, diese Taten begangen zu haben.“ Eine genaue Erklärung blieb sie schuldig. Zuvor hatte die Weltcup-Gesamtsiegerin von 2023 die Vorwürfe bestritten und argumentiert, dass sie selbst Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden sei.
Die Betrugsvorwürfe waren intern Ende September 2022 aufgekommen. Braisaz-Bouchet erstattete im Frühsommer 2023 Anzeige. Simon wurde deswegen im Jahr 2023 zwischenzeitlich vom Mannschaftstraining ausgeschlossen, im Oktober wurde sie gar kurz in polizeiliches Gewahrsam genommen.
Kostspieliges Verfahren
Simon entschuldigte sich zumindest. Für ihre Taten habe es „keine finanziellen Motive“ gegeben. Auf die Frage des Staatsanwalts, warum sie Fotos von den Bankkarten von Braisaz-Bouchet habe, verwies sie auf ihren „Blackout“.
Der Staatsanwalt führte auch die „kostspieligen, internationalen Ermittlungen“ an, weil Simon mit ständig neuen Beweisen die Ermittlungen untergraben habe. Sie sei sich ihres Handelns „völlig bewusst“ gewesen, was – wie ihr verspätetes Geständnis – Fragen hinsichtlich des Respekts gegenüber Opfern und der gesellschaftlichen Ordnung aufwerfe.
Weitere Erklärungen nötig
Der französische Skiverband (FFS) verlangte einen symbolischen Euro als Schadenersatz. Wichtig für den Verband sei es nun, dass die Athleten zur Ruhe kämen. Die Anwältin von Braisaz-Bouchet sagte, damit könne sie sich nicht zufriedengeben. Neben dem Schuldeingeständnis seien weitere Erklärungen nötig.
Die unabhängige nationale Disziplinarkommission des Verbandes hatte sich bereits im Frühjahr 2023 mit „internen Vorgängen in der französischen Biathlonmannschaft“ befasst. Sie wird nun „so schnell wie möglich“ über die Disziplinarmaßnahmen des Verbandes entscheiden, wie FFS mitteilte. Im schlimmsten Fall droht Simon eine Sperre.