Im Prozess um die mutmaßliche Tötung eines Neugeborenen in Freital hat die Verteidigung einen Freispruch der angeklagten jungen Mutter gefordert. Der Anwalt erklärte in seinem Plädoyer vor dem Dresdner Landgericht, es liege kein Beweis dafür vor, dass die 24-Jährige ihr Baby, ein Mädchen, nach der Geburt erstickt hat. Am Ende seines Plädoyers beantragte der Anwalt die Erstellung weiterer Gutachten, etwa zum Risiko bei Hausgeburten.

Verteidigung sieht „Kurzschlusshandlung“

Laut Anklage soll die Mutter das Kind Anfang 2025 zu Hause zur Welt gebracht und einfach im Müll „entsorgt“ haben. Das wertete die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer als erschwerend für die Angeklagte. Von einer Spontan- oder Affekttat könne keine Rede sein. Zudem habe sie gelogen. Der Verteidiger sprach dagegen von einer Kurzschlusshandlung. Es sei klar gewesen, dass die Tüte mit dem in einer Decke eingewickeltem toten Baby im Biomüll auffallen würde. Er führte auch belastende Lebensumstände der Frau an.

Die wegen Totschlags angeklagte Frau verzichtete auf ihr letztes Wort und ließ ihren Anwalt eine Erklärung verlesen. Demnach brachte sie das Baby bereits tot zur Welt.

Mutter droht lange Haftstrafe

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft für die 24-Jährige beantragt. Die Ankläger sehen sich durch den Verlauf der Verhandlung darin bestätigt, dass die junge Frau ihr Kind in der eigenen Wohnung zur Welt gebracht und es kurz darauf getötet hat. Das Urteil wird Ende Oktober erwartet.