Ein geplanter Flug in die Türkei endete für einen 41-jährigen Belgier am Flughafen Köln/Bonn mit einer überraschenden Begegnung mit der Bundespolizei.

Am Abend des 20. Oktober, gegen 20 Uhr, stoppten Einsatzkräfte den Mann bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Çukurova – mit bemerkenswertem Ergebnis.

Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn zahlt sich aus

Denn schnell stellte sich heraus: Der Reisende wurde per Haftbefehl gesucht. Die Staatsanwaltschaft München II hatte den Belgier bereits rechtskräftig wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise verurteilt. Eigentlich drohten ihm 59 Tage Haft – es sei denn, er begleicht eine offene Geldstrafe in Höhe von 4.841 Euro.

Noch am Flughafen Köln/Bonn griff der Mann tief in die Tasche. Er zahlte die geforderte Summe vollständig, um dem Gefängnis zu entgehen. Danach durfte er die Dienststelle verlassen – und sogar seinen ursprünglich geplanten Flug noch antreten. Ein Glücksfall, der nur durch die gründliche Kontrolle möglich war.

Flughafen Köln/Bonn bleibt ein Brennpunkt

Die Bundespolizei betont, dass solche Fahndungstreffer keine Seltenheit sind. Regelmäßige Überprüfungen an Flughäfen führen immer wieder dazu, dass offene Geldstrafen oder Haftbefehle vollstreckt werden. Der aktuelle Fall am Flughafen Köln/Bonn zeigt, wie effektiv die Zusammenarbeit von Grenzschutz und Justiz funktioniert.

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Auch künftig will die Bundespolizei am Flughafen Köln/Bonn genau hinschauen. Routinekontrollen dienen nicht nur der Ausreisekontrolle, sondern auch der Strafverfolgung. Gesuchte Straftäter können so noch kurz vor Abflug gestoppt werden – ein klarer Beweis für die Bedeutung solcher Maßnahmen im Alltag der Beamten.

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