Der Nachbar öffnet Briefe, die nicht für ihn bestimmt sind, schneidet die Brombeerzweige nicht zurück, die den Nachbargarten längst erreicht haben. Das junge Pärchen nebenan genießt sein Glück mit Liebesspielen, die so laut sind, dass auch die Nachbarn gezwungenermaßen daran teilhaben: In solchen Fällen kann es den Frieden in der Nachbarschaft zurückbringen, wenn ein Unbeteiligter vermittelt.
Gelegentlich kommt es vor, dass jemand beispielsweise so wütend ist, dass er den Blumenkübel gegen das Nachbarhaus wirft oder sich zwei Frauen so sehr hassen, dass sie sich bei jeder Begegnung mit wüsten Beleidigungen und Beschimpfungen attackieren. Auch in diesen Fällen kann ein Gespräch mit einer neutralen Person oft Wunder wirken. Solche Schlichter und Schlichterinnen hat die Stadt als Schiedsleute in den Bezirken fest installiert. Jetzt wird wieder eine neue Schiedsperson gesucht.
Die Schiedsperson muss in dem entsprechenden Essener Stadtbezirk leben
Ein Ehrenamt zu übernehmen heißt, Verantwortung für das Zusammenleben in der Stadtgesellschaft zu tragen, wirbt die Stadt für die Schlichtertätigkeit. Gesucht werden engagierte Bürger und Bürgerinnen, die bereit sind, diese Verantwortung als Schiedsperson für den Stadtbezirk I (Stadtkern, Nord-, Ost-, Süd-, Südost- und Westviertel, Huttrop und Frillendorf) zu übernehmen.
    
      Das Wappen von NRW an der Hauswand weist auf die Schiedsleute hin.
      © FUNKE Foto Services | André Hirtz
    
Was ist die Aufgabe einer Schiedsperson?
Aufgabe einer Schiedsperson ist es laut Stadt, bei Rechtsstreitigkeiten schlichtend auf die Parteien einzuwirken, um außergerichtlich eine gütliche Einigung herbeizuführen. Sie befasst sich beispielsweise mit Nachbarschaftsstreitigkeiten und Privatklagedelikten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Langwierige und teure Gerichtsprozesse lassen sich dadurch oftmals verhindern. Die dort geschlossenen Vergleiche können von den Amtsgerichten für vollstreckbar erklärt werden.
In einigen Fällen ist ein Schlichtungsverfahren Pflicht
In bestimmten Fällen ist das Schlichtungsverfahren laut Stadt gesetzlich vorgeschrieben: Eine Zivilklage zum Amts- oder Landgericht ist dann erst zulässig, wenn zuvor erfolglos eine Schlichtung versucht wurde.
Welche Voraussetzungen müssen bestehen?
Schiedsperson kann werden:
– wer das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 75 Jahre ist
– in dem entsprechenden Schiedsamtsbezirk I wohnt, zu dem die Stadtteile Stadtkern, Nord-, Ost-, Süd-, Südost- und Westviertel, Huttrop und Frillendorf gehören
– die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter (Vorlage eines Führungszeugnisses) besitzt.
Die Schiedsperson müsse fähig sein, den streitenden Personen vorurteilsfrei, sachlich und besonnen zu begegnen. Sie wird für fünf Jahre von der zuständigen Bezirksvertretung – hier die BV 1 – gewählt. So schreibt es das Schiedsamtsgesetz NRW vor.
Wo können Interessierte ihre Bewerbung einreichen?
Bewerbungen können beim Rechtsamt der Stadt Essen eingereicht werden. Dieses leistet die verwaltungstechnische Vorarbeit. Das zuständige Essener Amtsgericht prüft die Wahl, vereidigt die von der Bezirksvertretung 1 neu gewählte Schiedsperson und führt die Dienstaufsicht. Die Stadt übernimmt die Sachkosten des Schiedsamtes.
Stadt Essen freut sich über Bewerbungen für das Schiedsamt
Einige Schiedsleute füllen das Amt bis ins hohe Alter aus, andere halten acht Amtszeiten durch und genießen immer noch das gute Gefühl, wenn eine Schlichtung gelungen ist und sie auf diese Weise etwas fürs Gemeinwohl getan haben.
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Weitere Informationen und Auskünfte finden Interessierte beim BDS (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen) unter www.schiedsamt.de, im Service-Portal der Stadt Essen oder beim Rechtsamt unter 0201 88-30 310.