Gasgesetz: Deutschland muss EU-Richtlinie bis Mitte 2026 umsetzen

Bildbeschreibung: Ein Gaszähler.

EU-Gaspaket ist Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Die EU-Gasbinnenmarkt-Richtlinie sieht vor, Gasnetzbetreibern den Rückzug aus der Erdgasversorgung zu ermöglichen und zu erlauben, und soll bis Mitte 2026 in nationales Recht überführt werden. Drucksache: (21/2282)

In der Antwort heißt es:

Noch heute werden in Deutschland etwa die Hälfte aller Heizungen mit fossilem Gas betrieben. Diese Abhängigkeit von Gasimporten hat erhebliche Auswirkungen auf die nationale Sicherheit, das Klima und die Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher. Gleichzeitig schreibt die nationale Klimapolitik vor, dass bis 2045 ein vollständiger Wechsel auf erneuerbare Heizungen erfolgen muss.

In etwa 20 Jahren wird daher ein Großteil der bestehenden Gasnetze nicht mehr benötigt. Lediglich für Industrieanwendungen, die nicht elektrifiziert werden können, ist eine Umrüstung der Gasnetze auf grünen Wasserstoff oder der Weiterbetrieb mit Biomethan sinnvoll. Trotz dieser Perspektive wurden laut BNetzA im Jahr 2023 noch über 500 Millionen Euro in den Ausbau von Gasverteilnetzen investiert.

Im Juni 2024 wurde die EU-Richtlinie 2024/1788, das sogenannte EU-Gaspaket, verabschiedet. Sie soll Gasnetzbetreibern einen schrittweisen, wirtschaftlich geplanten Rückzug aus der Erdgasversorgung ermöglichen. Deutschland muss diese Richtlinie bis Mitte 2026 in nationales Recht umsetzen.

Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wann die Richtlinie umgesetzt wird und ob eine Verpflichtung zum Erstellen von Gasnetzstilllegungsplänen für alle Gasnetzbetreiber geplant ist.