
Media Markt und Saturn erlassen die Mehrwertsteuer auf zahlreiche Produkte aus dem gesamten Sortiment.
PR / Business Insider
Ab 23. Oktober 2025 bis 27. Oktober 2025 um 23:59 Uhr schenken euch Media Markt und Saturn wieder die Mehrwertsteuer und bieten diverse beliebte Produkte stark reduziert an.
Der Mehrwertsteuer-Satz von 15,97 Prozent wird euch beim Online-Kauf bei Media Markt* und Saturn* im Warenkorb abgezogen. Die Aktion gilt auch offline.
Die Highlights der Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktion zeigen wir euch hier. Dazu gehören der LG OLED55C57LA*, die Heißluftfritteuse Ninja AF400EU Foodi Max Dual Zone* oder das Google Pixel 9*.
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Die Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktion bei Media Markt* und Saturn* ist traditionell ein herbstliches Schnäppchen-Highlight für alle Technik-Fans. Das liegt vor allem daran, dass die Deals der beiden Händler gegenüber denen der Konkurrenz meist Bestpreise anbieten. Wenn ihr Technik-Highlights wie Fernseher, Tablets, Kopfhörer und Co. zu reduzierten Preisen shoppen wollt, lohnt es sich jetzt also besonders.
Mehrwersteuer geschenkt: Zu den Angeboten bei Saturn*

Mehrwertsteuer geschenkt bei Saturn
Mehrwersteuer geschenkt: Zu den Angeboten bei Media Markt*

Mehrwertsteuer geschenkt bei Media Markt
Hier zeigen wir euch die besten Deals für Technik-Highlights aus allen Kategorien – vom Fernseher bis zum Kaffeevollautomaten, von der Heißluftfritteuse bis zum Kopfhörer.
Im Rahmen der Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktion bei Media Markt und Saturn sind zahlreiche technische Geräte stark reduziert. Der Rabatt beträgt dabei nicht 19 Prozent, wie es der aktuelle Mehrwertsteuersatz vermuten lassen würde, sondern 15,97 Prozent, also knapp 16 Prozent. Woran liegt das?
Warum werden bei der Mehrwertsteuer-Aktion 16 Prozent statt 19 Prozent Rabatt abgezogen?
Da sich die Berechnungslogik hinter der Mehrwertsteuer-geschenkt-Aktion nicht auf den ersten Blick erschließt, wollen wir sie an dieser Stelle einmal erläutern. Denn obwohl „Mehrwertsteuer geschenkt“ suggeriert, dass von den Produktpreisen 19 Prozent Rabatt abgezogen wird, ist dies nicht gänzlich korrekt. Denn die 19 Prozent Ersparnis beziehen sich nicht auf den Bruttopreis – stattdessen wird die Mehrwertsteuer herausgerechnet.
Das lässt sich am besten mithilfe eines Rechenbeispiels veranschaulichen. Liegt beispielsweise der Bruttopreis eines Produktes bei 119 Euro, so liegt der Nettopreis (119 Euro geteilt durch den Faktor 1,19) bei 100 Euro. Die Mehrwertsteuer wurde hier also rückwärts kalkuliert, die Ersparnis liegt statt bei 19 Prozent jedoch bei 15,97 Prozent. Hätte man 19 Prozent Rabatt auf den Bruttopreis gegeben, hätte der reduzierte Endpreis 96,39 Euro betragen. Übrigens: Der tatsächliche Rechnungsbetrag enthält weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer, da sie rein rechtlich nicht „geschenkt“ werden kann.
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