Gütersloh. Ein schwarzer Hubschrauber war am Ostermontag für längere Zeit über Gütersloh unterwegs. Gesichtet wurde er beispielsweise am frühen Vormittag und am Mittag über dem Gütersloher Ortsteil Hollen. Dahinter steckt der Übertragungsnetzbetreiber Amprion. Projektsprecher Lucian Grümer bestätigt auf Nachfrage jetzt, dass es sich um einen Helikopter handelte, der im Auftrag des Unternehmens unterwegs war.
Denn: Amprion überprüft aktuell seine Hochspannungsfreileitungen – unter anderem auch im Bereich Gütersloh, Halle, Bielefeld. Ziel der Flüge ist, die Leitungsbestandteile zu erfassen und mögliche Schäden frühzeitig zu erkennen, heißt es vom Unternehmen. Die Helikopter sind dabei mit einer Fluggeschwindigkeit von etwa 25 km/h unterwegs.
Herausforderung für Helikopter-Piloten
Neben dem Piloten sind auch Mitarbeitende eines Dienstleisters vor Ort, die eine hochauflösende Fotodokumentation der Stromleitungen erstellen. Amprion wird die Fotos im Anschluss auswerten, um mögliche Mängel zu identifizieren.
„Für Helikopterpilotinnen und -piloten ist die Leitungsbefliegung immer wieder eine Herausforderung, da sie zum Teil in niedriger Flughöhe bis auf wenige Meter an die Masten und Leitungen heranfliegen müssen“, heißt es vom Unternehmen.
Weitere Flüge in dieser Woche in Gütersloh geplant
Die Sichtkontrolle aus der Luft soll die regelmäßigen Bodeninspektionen ergänzen, bei denen die Stromleitungen abgelaufen und Masten bestiegen werden. Dabei werden insgesamt etwa 1.100 Masten und 1.300 Stromkreiskilometer geprüft. Festgestellte Schäden würden später durch Monteurinnen und Monteure behoben. „Gravierende Mängel werden sofort gemeldet und umgehend beseitigt“, heißt es weiter.
Laut Projektsprecher Lucian Grümer sind die Freileitungskontrollen nach dem Einsatz am Ostermontag noch nicht abgeschlossen. Sie laufen voraussichtlich noch bis zum 3. Mai. „Auch im Bereich Gütersloh sind wir noch nicht fertig. Unsere Kollegen absolvieren diese Woche weitere Kontrollen.“
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Weil man aufs Wetter angewiesen sei, könnten sich kurzfristige Änderungen im Flugplan ergeben. Ein konkreter Plan könne deshalb nicht im Voraus veröffentlicht werden.