Missbrauch in Hamburg

Aufarbeitung stockt: Erzbistum gibt wichtige Daten nicht heraus

27.10.2025 – 20:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Kirchen in Mecklenburg-Vorpommern - PogreßVergrößern des Bildes

Das Kreuz einer Kirche (Symbolbild): Die Aufarbeitung von Missbrauch in den eigenen Reihen beschäftigt die katholische Kirche schon seit vielen Jahren. (Quelle: Jens Büttner/dpa/dpa-bilder)

Die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in norddeutschen Bistümern kritisiert erhebliche Hindernisse. Das Erzbistum Hamburg verweigert die Herausgabe wichtiger Daten.

Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Norddeutschlands hat in ihrem zweiten Zwischenbericht eine gemischte Bilanz gezogen. Drei Jahre nach ihrer Gründung sieht das Gremium zwar Fortschritte, aber weiterhin erhebliche Hindernisse bei der Aufklärungsarbeit.

Die Kommission untersucht Missbrauchsfälle in der Kirchenprovinz Hamburg, zu der das Erzbistum Hamburg, das Bistum Hildesheim und das Bistum Osnabrück gehören. Diese Provinz erstreckt sich über Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern.

Ein zentrales Problem bleibt der Zugang zu Unterlagen und Daten. Während Hildesheim und Osnabrück gewisse Fortschritte zeigen, verweigert das Erzbistum Hamburg die Herausgabe relevanter Daten mit Verweis auf den Datenschutz. Diese Begründung hält die Kommission für „nicht tragfähig“ und hat eine gerichtliche Klärung eingeleitet. Das Interdiözesane Datenschutzgericht soll nun entscheiden.

Der Betroffenenrat der drei Bistümer spricht von „drei Geschwindigkeiten“ bei der Aufarbeitung: Osnabrück gehe voran, Hildesheim hole auf, während Hamburg nur langsam vorankomme. Für 2025/26 fordert der Rat, dass Hamburg seine Blockaden überwindet, Hildesheim widersprüchliche Signale beendet und Osnabrück die Studienergebnisse konsequent umsetzt.

Alle drei Bistümer haben wissenschaftliche Untersuchungen beauftragt. In Hildesheim läuft seit 2025 eine Studie, die Betroffene eng einbindet. Osnabrück schloss 2024 eine Untersuchung ab, die systemische Pflichtverletzungen benannte. Hamburg präsentierte mit der Mecklenburg-Studie erste Ergebnisse zum Zeitraum 1946 bis 1989.

Unterschiede bestehen auch bei der Erinnerungskultur. Hildesheim entwickelte ein Konzept, dessen Umsetzung stockt. Osnabrück gründete eine Arbeitsgruppe mit Betroffenen. Hamburg verfügt über keine institutionalisierte Form des Gedenkens.

Die Kommission empfiehlt, datenschutzrechtliche Blockaden zu überwinden und die Beteiligung Betroffener verbindlicher zu gestalten. „Maßstab jeder Aufarbeitung bleibt: Transparenz, Verantwortung und Würde für die Betroffenen“, heißt es von der Kommission.

Die 2022 eingerichtete Aufarbeitungskommission besteht aus zehn Mitgliedern, darunter Vertreter des Betroffenenrats sowie Fachleute aus Wissenschaft, Fachpraxis, Justiz und öffentlicher Verwaltung.