Kiel (Schleswig-Holstein) – Eigentlich unglaublich, womit sich deutsche Gerichte manchmal beschäftigen müssen. Ein besonders bizarrer Fall wurde gerade am Landgericht Kiel verhandelt. Da ging’s um die Frage, ob ein Likör, der kein Ei enthält, sich auch so nennen darf: „Likör ohne Ei“.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Er darf. Das hat das Landgericht in einem Streit zwischen dem Schutzverband der Spirituosen-Industrie und einem kleinen Produzenten aus Henstedt-Ulzburg (Schleswig-Holstein), der Warlich-Rum-Destillerie, entschieden.

Wittmann wird nach dem Urteil von seiner Schwester umarmt und beglückwünscht

Wittmann wird nach dem Urteil von seiner Schwester umarmt und beglückwünscht

Foto: Frank Molter/dpa

Die Kammer halte die Formulierung für unproblematisch. Europarechtliche Verbraucherschutzvorschriften stünden dem nicht entgegen. „Weil es eben nicht Eierlikör ist“, sondern gerade eine Abgrenzung gegenüber dem Begriff Eierlikör sei, sagte der Sprecher des Landgerichts.

Wie der Schnaps-Verband argumentierte

Der Verband hatte argumentiert, die Bezeichnung „Likör ohne Ei“ stelle eine gedankliche Verbindung zu Eierlikör her, die nicht erlaubt sei.

Ole Wittmann (Foto aus 2021) betrieb vor der Destillerie eine Tätowierstube auf dem Hamburger Kiez

Ole Wittmann, hier auf einem Foto von 2021, betrieb vor der Destillerie eine Tätowierstube auf dem Hamburger Kiez

Foto: Andreas Costanzo

Den Namen „Likör ohne Ei“ hatte Warlich-Rum für seine vegane Spirituose auf Sojabasis mit Rum gewählt. Unternehmer Ole Wittmann (47) war von Anfang an überzeugt, dass Konsumenten verstünden, dass in seinem Produkt kein Ei verarbeitet ist und sah daher keine Irreführung.

So deckte Wittmann die Prozesskosten

Um die Prozesskosten zu decken, hatte Wittmann unter anderem eine Sonderauflage des Likörs verkauft und dafür das Etikett leicht verändert. Eine Hahnenfeder verdeckt den letzten Buchstaben, es bleibt „Likör ohne E“.

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Um Verbraucherschutzfragen und Markenrechte gibt es immer wieder Auseinandersetzungen. Zuletzt hatte es Wirbel um eine Entscheidung des EU-Parlaments gegeben. Danach dürfen vegane Fleischersatz-Produkte nicht mehr Wurst oder Burger heißen.