Frankreich nimmt die explizite Zustimmung zu sexuellen Handlungen in sein Strafrecht auf. Dafür stimmte der französische Senat am Mittwochabend. Zuvor hatte bereits die Nationalversammlung als zweite Parlamentskammer ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Der Gesetzestext ist damit angenommen.
Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Als sexueller Übergriff gilt demnach „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar. „Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden.“
Schon seit Längerem hatte es in Frankreich Diskussionen um eine entsprechende Gesetzesänderung gegeben. Das Verfahren um zigfache Vergewaltigung von Gisèle Pelicot durch ihren damaligen Gatten und Dutzende weitere Männer hatte die Debatte neu entfacht.
Gesetz folgt auf Vergewaltigungsprozess in Avignon
Pelicots Ex-Mann hatte seine Frau über knapp zehn Jahre lang immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und sie Fremden zur Vergewaltigung angeboten. 51 Männer wurden in Südfrankreich meist wegen schwerer Vergewaltigung zu Strafen zwischen 3 und 20 Jahren Haft verurteilt.
Gesetze zur Ahndung von Vergewaltigungen nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz gibt es bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Griechenland, Schweden oder Spanien. In Deutschland gilt seit 2016 das weniger scharfe Prinzip „Nein heißt Nein“. Demnach sind alle sexuellen Handlungen als Vergewaltigung strafbar, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ vollzogen werden.