Die Regierung schätzt, dass auf Arbeitgeber im kommenden Jahr durch den Schritt zusätzliche Lohnkosten in Höhe von rund 2,2 Milliarden und im Jahr darauf um rund 3,4 Milliarden Euro zukommen könnten. Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen könnten dadurch moderat steigen. Nennenswerte Auswirkungen auf das gesamtwirtschaftliche Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, seien aber nicht zu erwarten.
Im Juni hatte sich die Mindestlohnkommission auf das zweistufige Modell geeinigt. Die Vorsitzende der Kommission, Christiane Schönefeld, sprach von einem tragfähigen Kompromiss, der zwischen den Interessen von Beschäftigten und denen der Unternehmen ausgleiche. Wäre die Einigung nicht gelungen, hätte der Gesetzgeber eingreifen können. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD enthält keine konkrete Zielmarke. Dort heißt es lediglich, die Kommission solle sich bei ihrer Entscheidung an der Tarifentwicklung und an 60 Prozent des mittleren Bruttolohns von Vollzeitbeschäftigten orientieren.