Der sächsische Landtag hat mit den Stimmen von CDU, SPD, Grünen und Linken der Reform des Rundfunks in Deutschland zugestimmt. Damit ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Inkrafttreten des sogenannten Reformstaatsvertrags erfolgt. Die Zustimmung weiterer Länder steht noch aus, gilt aber als wahrscheinlich, da viele Bundesländer diese bereits in Aussicht gestellt haben.

Der Ausgang der Abstimmung in Sachsen hingegen war bis zuletzt unsicher. AfD und das Bündnis Sahra Wagenknecht hatten im Vorfeld signalisiert, den Reformstaatsvertrag geschlossen abzulehnen. Da die Linken sich enthalten wollten, hatten die Befürworter des Vertrags aus CDU, SPD und Grünen keine Mehrheit.

Bei der parlamentarischen Debatte fanden alle Fraktionen auch kritische Worte für den Vertrag. Anschließend beantragte die CDU eine halbstündige „Überlegenspause“, während der Die Linke ihre Position offenbar änderte. In einer Ansprache des CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer warb dieser noch einmal für die Reform. Er sagte jedoch auch, er halte das im Gesetz vorgesehene
verschärfte Verbot der Presseähnlichkeit für „nicht optimal geregelt“
und kritisierte die in den nächsten Jahrzehnten geplante Abschaltung der
linearen Verbreitung von TV-Kanälen wie dem Kika. Der CDU-Abgeordnete Andreas Nowak sagte in der
Debatte ebenfalls, der Reformstaatsvertrag könne „nur der erste Einstieg für eine
umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sein“. 

„Wir haben gesehen, dass heute die Mehrheit eventuell gefehlt hätte“,
begründete die medienpolitische Sprecherin der Linken, Luise
Neuhaus-Wartenberg, die Zustimmung. Eine Niederlage
„hätte den Gegnern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in die Hände
gespielt“.

Öffentlich-rechtliche Sender sollen moderner werden

Der Vertrag soll ARD, ZDF und Deutschlandradio schlanker und moderner machen. Vorgesehen sind weniger Radio- und Fernsehprogramme, eine engere Zusammenarbeit der Sender und mehr Freiraum für digitale Angebote. Die Länder wollen damit Doppelstrukturen abbauen und den öffentlich-rechtlichen Rundfunk an veränderte Nutzungsgewohnheiten anpassen.

© Lea Dohle

Newsletter
Was jetzt? – Der tägliche Morgenüberblick

Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine E-Mail geschickt.

Prüfen Sie Ihr Postfach und bestätigen Sie das Newsletter-Abonnement.

Die öffentlich-rechtlichen Sender haben bereits
begonnen, Reformen umzusetzen – etwa durch mehr Zusammenarbeit und den
Abbau von Doppelstrukturen. Vertreter von ARD und ZDF betonten, dass die
Maßnahmen dazu beitragen sollen, das Angebot zukunftsfest zu machen und
besser an digitale Nutzungsgewohnheiten anzupassen
.

Drei Bundesländer fehlen noch

Über eine mögliche Erhöhung wird weiterhin separat entschieden. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025
anzuheben, einige Bundesländer wollten aber erst Reformen umgesetzt
sehen, bevor sie zustimmen. Da sich die Länder nicht einigten, soll das
Bundesverfassungsgericht voraussichtlich 2026 endgültig darüber
urteilen. Bis dahin bleibt die Finanzierung der Sender gesichert.

Der Staatsvertrag war im März von Ministerpräsident Michael Kretschmer
(CDU) und seinen Amtskollegen unterzeichnet worden. Voraussetzung für
das Inkrafttreten am 1. Dezember ist die Ratifizierung durch alle
Landesparlamente. Bis Ende November müssen also alle 16 Landtage zustimmen. Mit Sachsen haben nun 13 Landtage zugestimmt. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Brandenburg müssen noch abstimmen.

Mehr zum Thema

Z+ (abopflichtiger Inhalt);

Medienpolitik der FPÖ:
Schluss mit der Heuchelei!

Medienpolitik:
ZDF und BBC sind eben doch kein Netflix

Rundfunkkommission der Länder:
Eckpunkte für neuen Medienstaatsvertrag stehen fest