„Nur Ja heißt Ja“

Einwilligung zu Sex: Frankreich beschließt Pelicot-Gesetz

30.10.2025 – 10:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Demonstration anlässlich des Vergewaltigungsprozesses von AvignonVergrößern des Bildes

Proteste in Frankreich: Der Fall von Gisèle Pelicot hatte die Debatte angefacht. (Archivbild) (Quelle: Aurelien Morissard/AP/dpa/dpa-bilder)

Frankreich ändert das Strafrecht: Künftig gilt nur noch explizite Zustimmung als Einwilligung zu Sex. Was hat das mit dem Fall Pelicot zu tun?

In Frankreich gilt im Sexualstrafrecht künftig das Prinzip „Nur Ja heißt Ja“: Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Menschen definiert. Der Senat in Paris verabschiedete am Mittwoch abschließend eine entsprechende Gesetzesänderung. Zuvor hatte bereits die Nationalversammlung als zweite Parlamentskammer ein entsprechendes Gesetz gebilligt.

Konkret ändert das Gesetz die Definition von Sexualstraftaten. Als sexueller Übergriff gilt demnach „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“. Die Zustimmung sei unter anderem frei, konkret und widerrufbar. „Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden.“

Das Gesetz ist auch eine Folge des aufsehenerregenden Vergewaltigungsprozesses von Avignon. Zahlreiche Angeklagte hatten ausgesagt, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil die Frau sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe.

Tatsächlich war sie jedoch von ihrem Ehemann mit Medikamenten betäubt worden, der sie dann Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung anbot. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle 51 Angeklagten.

Gesetze zur Ahndung von Vergewaltigungen nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz gibt es bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Griechenland, Schweden oder Spanien. In Deutschland gilt seit 2016 das weniger scharfe Prinzip „Nein heißt Nein“. Demnach sind alle sexuellen Handlungen als Vergewaltigung strafbar, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ vollzogen werden.