Aschaffenburg – Urteil in Bayern: Der Aschaffenburger Messer-Killer Enamullah O. (28) muss in die Psychiatrie.
Nach dem Doppelmord an dem zweijährigen Yannis und Familienvater Kai-Uwe D. (41) im Schöntal-Park in Aschaffenburg soll der Killer nun in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg. Die Staatsanwaltschaft beantragte das Sicherungsverfahren, weil ein Gutachten dem Killer Schuldunfähigkeit bescheinigte.
Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung
Foto: Sven Moschitz
Brutaler Angriff am 22. Januar
In dem Verfahren wurde deutlich, wie grausam die Tat war: Demnach soll Enamullah O. am 22. Januar 2025 um 11.46 Uhr sein Handy gezückt und auf Youtube ein Video mit dem Titel „Motivierende Kampfmusik“ gestartet haben – kurz bevor er durch den Schöntal-Park lief und mordete. Im Rucksack: ein 30 Zentimeter langes Küchenmesser.
Eine Kita-Gruppe – zwei Erzieherinnen und fünf Kinder – war im Park unterwegs und wollte laut Anklage gerade umkehren. Den Frauen sei die Situation „nicht geheuer“ gewesen, weil der Mann laut Musik hörte und sich auffällig verhielt. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft überholte O. die Gruppe, riss Kindern Mützen und Schals vom Kopf, zog den zweijährigen Yannis aus dem Bollerwagen – und stach mehrfach auf ihn ein. Kurz darauf griff er auch nach der gleichaltrigen Elin und verletzte sie schwer.
Yannis (†2) starb bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg
Foto: Laszlo Pinter
Familienvater wollte Kind retten
Familienvater Kai-Uwe D., der mit seinem Sohn im Park unterwegs war, wollte eingreifen. O. erstach den mutigen Mann. Rentner Willi W. (72) eilte zur Hilfe, auch er wurde von O. mit dem Messer angegriffen, überlebte aber verletzt. Nach der Tat flüchtete der Angreifer durch den Park, warf das Messer weg – und wurde zwölf Minuten später von der Polizei festgenommen.
Die Folgen der Tat für die Hinterbliebenen und andere Betroffene seien „verheerend“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Krebs während der Urteilsverkündung. Sie seien auch durch das nun beendete Verfahren nicht wieder gutzumachen. Das Gericht habe getan, was es tun konnte und den „hochgefährlichen Beschuldigten“ durch die dauerhafte Unterbringung aus dem Verkehr gezogen. Es gebe kein Motiv, dieser sei psychisch krank.
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Quelle: Jörg Völkerling23.01.2025