Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Preisanpassungsklausel für das deutsche Prime-Mitgliedsprogramm von Amazon auch in zweiter Instanz für unwirksam erklärt. Eine Gerichtssprecherin teilte die Entscheidung mit. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen: Ohne Kundinnen und Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten, hatte der Konzern sich 2022 bei den Prime-Teilnahmebedingungen selbst ein Recht zur Preiserhöhung zugesprochen und den Beitrag wenig später deutlich angehoben. 

Seit September 2022 liegt der Preis für ein Prime-Jahresabo bei 89,90 statt 69 Euro. Bei monatlicher Zahlung kostet die Mitgliedschaft 8,99 statt 7,99 Euro. Amazon begründete die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten. Prime-Mitglieder erhalten etwa einen schnelleren und kostenlosen Versand sowie kostenlosen Zugang zu bestimmten Inhalten auf der Streamingplattform Prime Video. 

Verbraucherzentrale plant Sammelklage

Die Entscheidung ist bisher nicht rechtskräftig. Amazon kündigte an, das Urteil „gründlich prüfen“ zu wollen und „gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte“ einzuleiten. Das Unternehmen gab an, sich bei der Preisänderung an das Gesetz gehalten und diese transparent kommuniziert zu haben. Im Januar 2025 hatte bereits das Landgericht Düsseldorf die Klausel für unzulässig erklärt. Amazon hatte daraufhin Berufung eingelegt.

Auf Grundlage des Urteils können Kundinnen und Kunden laut der Verbraucherzentrale Amazon nun zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen, sagte Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW. Die Erhöhung hätte einer ausdrücklichen Zustimmung bedurft.

Die Organisation will eine Sammelklage erheben. Damit will die Verbraucherzentrale erreichen, dass der Onlinehändler die damalige Preiserhöhung zurücknimmt und die Differenz an die Kundschaft zurückzahlt. Eine Klage ist allerdings bisher nicht eingereicht, erst dann können sich Betroffene im Klageregister eintragen.

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