Aschaffenburg – „Er hat Yan­nis regelrecht abgeschlach­tet“: Mit diesen Worten wies Richter Karsten Krebs am Donnerstag den zweifachen Messerkiller von Aschaffen­burg auf unbefristete Zeit in die Psychiatrie ein.

Bei sei­nem Angriff auf eine Kinder­krippen-Gruppe im Schöntal­park am 22. Januar dieses Jahres habe Enamullah O. (28) Stimmen gehört und „akut psychotisch“ gehandelt. Richter Krebs: „Der Geschädigte Kai-Uwe D. bezahlte sein mutiges Eingreifen mit dem Leben und verstarb durch mehrere Stiche in den Rücken.“

Die Handschellen des Angeklagten, als er in den Gerichtssaal geführt wird

Die Handschellen des Angeklagten, als er in den Gerichtssaal geführt wird

Foto: Sven Moschitz

Das sagt der Richter im Prozess

Deutlich rechnete der Richter mit Behörden und Ärzten ab, die den afghanischen Flücht­ling immer wieder davonkom­men ließen. Schon ein Jahr vor der Tat von Aschaffenburg sei O. erstmals in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seinen Kopf gegen eine Wand schlug. Am 12. Mai 2024 versuchte er, ei­ner Beamtin der Bundespoli­zei die Waffe zu entreißen. Am 2. August randalierte er alkoholisiert vor seiner Flücht­lingsunterkunft in Alzenau. „Wieso er bereits nach weni­gen Stunden wieder entlas­sen wurde, erschließt sich uns nicht“, sagte Krebs. Er verstehe nicht, dass die Fremdgefährlichkeit nicht er­kannt wurde.

Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung

Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung

Foto: Sven Moschitz

Auch die versäumte Abschie­bung von O. nach Bulgarien, wo er zuerst Asyl beantragt hatte, thematisierte das Ge­richt im Prozess. Krebs: „Am 19.11.22 reiste der Beschuldigte nach Deutschland ein. Wir kennen noch nicht einmal seinen rich­tigen Namen. Am 19. Juni 2023 wurde sein Asylantrag als unzulässig abgewiesen. Am 3. August lief die Über­stellungsfrist nach Bulgarien ab. Warum, das lässt sich nicht abschließend beurteilen, aber es kommen Versäumnis­se des Bundesamtes für Mi­gration in Betracht.“

Enamullah O. habe das Asyl­grundrecht von vornherein missbraucht, ein Asylgrund habe nicht ansatzweise vor­gelegen. „Es gab einen gan­zen Strauß von Warnsigna­len“, so der Richter.

Yannis (†2) starb bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg

Yannis (†2) starb bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg

Foto: Laszlo Pinter

Ob die Tat hätte verhindert werden können, sei nicht Thema des Prozesses gewesen. Richter Krebs: „Was wir sagen können: Dass hier vieles nicht so verlaufen ist, wie es aus medizinischer Sicht geboten gewesen wäre.“

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Die Folgen der Tat des psy­chisch kranken Beschuldigten seien verheerend. Doch auch seine Unterbringung und Be­handlung in einem psychiatri­schen Krankenhaus (mit Kos­ten von mehreren 100 Euro pro Tag) seien „kein Kurauf­enthalt“. O. sei immer noch eine tickende Zeitbombe. „Wenn man Kosten hätte spa­ren wollen, dann wäre eine zeitgerechte Rückführung des Beschuldigten nach Bulgarien am kostengünstigsten gewe­sen“, so der Richter.

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Quelle: Jörg Völkerling23.01.2025