Aschaffenburg – „Er hat Yannis regelrecht abgeschlachtet“: Mit diesen Worten wies Richter Karsten Krebs am Donnerstag den zweifachen Messerkiller von Aschaffenburg auf unbefristete Zeit in die Psychiatrie ein.
Bei seinem Angriff auf eine Kinderkrippen-Gruppe im Schöntalpark am 22. Januar dieses Jahres habe Enamullah O. (28) Stimmen gehört und „akut psychotisch“ gehandelt. Richter Krebs: „Der Geschädigte Kai-Uwe D. bezahlte sein mutiges Eingreifen mit dem Leben und verstarb durch mehrere Stiche in den Rücken.“
Die Handschellen des Angeklagten, als er in den Gerichtssaal geführt wird
Foto: Sven Moschitz
Das sagt der Richter im Prozess
Deutlich rechnete der Richter mit Behörden und Ärzten ab, die den afghanischen Flüchtling immer wieder davonkommen ließen. Schon ein Jahr vor der Tat von Aschaffenburg sei O. erstmals in die Psychiatrie eingewiesen worden, weil er seinen Kopf gegen eine Wand schlug. Am 12. Mai 2024 versuchte er, einer Beamtin der Bundespolizei die Waffe zu entreißen. Am 2. August randalierte er alkoholisiert vor seiner Flüchtlingsunterkunft in Alzenau. „Wieso er bereits nach wenigen Stunden wieder entlassen wurde, erschließt sich uns nicht“, sagte Krebs. Er verstehe nicht, dass die Fremdgefährlichkeit nicht erkannt wurde.
Enamullah O. kurz vor der Urteilsverkündung
Foto: Sven Moschitz
Auch die versäumte Abschiebung von O. nach Bulgarien, wo er zuerst Asyl beantragt hatte, thematisierte das Gericht im Prozess. Krebs: „Am 19.11.22 reiste der Beschuldigte nach Deutschland ein. Wir kennen noch nicht einmal seinen richtigen Namen. Am 19. Juni 2023 wurde sein Asylantrag als unzulässig abgewiesen. Am 3. August lief die Überstellungsfrist nach Bulgarien ab. Warum, das lässt sich nicht abschließend beurteilen, aber es kommen Versäumnisse des Bundesamtes für Migration in Betracht.“
Enamullah O. habe das Asylgrundrecht von vornherein missbraucht, ein Asylgrund habe nicht ansatzweise vorgelegen. „Es gab einen ganzen Strauß von Warnsignalen“, so der Richter.
Yannis (†2) starb bei der Messer-Attacke in Aschaffenburg
Foto: Laszlo Pinter
Ob die Tat hätte verhindert werden können, sei nicht Thema des Prozesses gewesen. Richter Krebs: „Was wir sagen können: Dass hier vieles nicht so verlaufen ist, wie es aus medizinischer Sicht geboten gewesen wäre.“
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Die Folgen der Tat des psychisch kranken Beschuldigten seien verheerend. Doch auch seine Unterbringung und Behandlung in einem psychiatrischen Krankenhaus (mit Kosten von mehreren 100 Euro pro Tag) seien „kein Kuraufenthalt“. O. sei immer noch eine tickende Zeitbombe. „Wenn man Kosten hätte sparen wollen, dann wäre eine zeitgerechte Rückführung des Beschuldigten nach Bulgarien am kostengünstigsten gewesen“, so der Richter.
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Quelle: Jörg Völkerling23.01.2025