Die entsetzlichen Verbrechen, die jahrelang an der Französin Gisèle Pelicot begangen wurden, haben Menschen weltweit beschäftigt. Pelicot war von ihrem heutigen Ex-Mann wiederholt durch Medikamente betäubt und Männern zum sexuellen Missbrauch angeboten worden. 51 Männer, inklusive ihres Ex-Mannes, wurden verurteilt. Der Fall ist Anstoß für eine historische Änderung des Sexualstrafrechts in Frankreich: Das Parlament hat nun entschieden, das Prinzip der Zustimmung im Vergewaltigungsgesetz des Landes zu verankern.

Der Gesetzentwurf bedarf noch der Unterschrift von Präsident Emmanuel Macron. Er zielt darauf ab, die rechtlichen Bestimmungen zum Schutz vor sexueller Gewalt an Standards anzupassen, die auch in anderen Ländern in Europa gelten. Das „Ja heißt ja“-Prinzip gilt unter anderem in Dänemark, Schweden, Griechenland oder Spanien.

Frankreich verankert „Nur ja heißt ja“-Prinzip im Strafrecht

Hintergrund der Entscheidung sind die Missstände im aktuellen französischen Strafrecht. Darin wird Vergewaltigung primär als sexuelle Handlung unter „Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung“ definiert. Das Konsens-Prinzip, also ob die andere Person explizit zugestimmt hat oder nicht, spielt bislang keine Rolle.

Das neue Gesetz will die Definition von Vergewaltigung verändern: Künftig gilt „jede nicht einvernehmliche Handlung“ als Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung, wobei Einwilligung klar und unmissverständlich kommuniziert werden muss. Schweigen oder passives Verhalten des Opfers stellen keine Zustimmung dar.

Mehrheit im Parlament stimmt für Verschärfung des Sexualstrafrechts in Frankreich

Bereits in der vergangenen Woche ist das Gesetz von der Nationalversammlung, dem Unterhaus des Parlaments, mit großer Mehrheit verabschiedet worden. Nur Mitglieder der extremen Rechten stimmten gegen die Änderung. Am Mittwoch wurde es auch vom Senat gebilligt. Die Senatoren stimmten mit 327 Ja-Stimmen sowie 15 Enthaltungen für das Gesetz.

Marie-Charlotte Garin, grüne Abgeordnete und treibende Kraft hinter der Reform, sagte nach der Abstimmung: „Nein heißt Nein. Ein Schweigen bedeutet nicht Ja. Und wenn jemand Ja sagt, muss es ein echtes Ja sein. Nachgeben wird nie wieder Zustimmung bedeuten.“

214943_366_cover.jpg

Französische Abgeordnete: „Wenn jemand Ja sagt, muss es ein echtes Ja sein.“

Anlass für die Gesetzesänderung lieferte der Pelicot-Prozess: Über Jahre war Gisèle Pelicot von ihrem damaligen Mann mit Medikamenten betäubt worden. Er lud immer zahlreiche Männer aus Chatrooms dazu ein, seine Frau zu vergewaltigen. Einige Täter versuchten sich vor Gericht zu verteidigen, indem sie behaupteten, sie hätten gedacht, Gisèle Pelicot sei Teil eines einvernehmlichen Rollenspiels. Dieser Fall war für viele ein erschreckendes Beispiel dafür, wie Täter rechtliche Lücken ausnutzen können.

Auch wenn im Parlament eine klare Mehrheit für die Gesetzesänderung bestand, gibt es auch kritische Stimmen in Frankreich. Aktivistinnen wie Anne-Cécile Mailfert, Gründerin der Stiftung Fondation des Femmes, sehen im Fokus auf Konsens ein Problem. Ihrer Meinung nach lenkt der Ansatz von der Verantwortung des mutmaßlichen Täters ab und wirft stattdessen Fragen zur Rolle des Opfers auf.

Durch Pelicot-Prozesse wird Strafrecht in Frankreich verschärft – Pelicots Anwalt hat Bedenken

„Wir brauchen ein Gesetz, das die Straflosigkeit beendet und sich konsequent gegen sexuelle Gewalt stellt“, erklärte sie. Sie fordert unter anderem, dass Ermittlungen zur sexuellen Vergangenheit der Opfer verboten werden und, dass Anzeigen systematisch verfolgt werden.

Auch Antoine Camus, der Anwalt von Gisèle Pelicot, äußerte Bedenken. Für ihn bleibt die Frage schwierig, was genau Konsens im Detail bedeutet. „Sprechen wir von einer generellen Zustimmung oder muss sie für jede Handlung gegeben werden?“, fragte er. Er warnte, dass diese Unsicherheiten den Opfern sogar schaden könnten, anstatt ihnen zu helfen.

Reform in Frankreich unvollständig oder längst überfällig?

Trotz dieser Kritik sehen viele in Frankreich die Reform als längst überfällig. Rechtsexpertin Catherine Le Magueresse betonte, dass sie Männer und Frauen dafür sensibilisieren könne, die Einvernehmlichkeit von sexuellen Handlungen abzufragen und einzuhalten.

In dreizehn Staaten gibt es ähnliche rechtliche Grundlagen für Vergewaltigung wie künftig in Frankreich: Dort fällt Sex ohne ausdrückliche Zustimmung unter den Vergewaltigungsparagraf. Das schließt auch Fälle ein, in denen das Opfer gezielt unter Alkohol oder Drogen gesetzt und damit wehrlos gemacht wird.

In Deutschland gilt – anders als künftig in Frankreich – „Nein heißt Nein“

Anders sieht die rechtliche Situation in Deutschland aus: Im Jahr 2016 wurde der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Strafrecht verankert. Alle sexuellen Handlungen, die gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person erfolgen, sind als Vergewaltigung strafbar. Dieser Wille, beziehungsweise Unwille, muss nicht durch physischen Widerstand, sondern nur durch ein klares verbales „Nein“ oder andere Zeichen des fehlenden Einverständnisses geäußert werden. 

Der Grundsatz geht vielen Rechtsexperten nicht weit genug. Unter anderem der Deutsche Juristinnenbund (djb) sieht Lücken: Wer aus Angst oder Überforderung keinerlei Zustimmung signalisiere – oder durch Alkohol oder K.-o.-Tropfen gehemmt sei, werde oft nicht ausreichend durch das Gesetz geschützt. Auch würden viele Opfer von Vergewaltigung oder sexueller Nötigung in eine „Schockstarre“ verfallen und könnten dadurch ihren Widerwillen nicht zum Ausdruck bringen.

Hauptstadt Inside von Jörg Quoos, Chefredakteur der FUNKE Zentralredaktion

Hinter den Kulissen der Politik – meinungsstark, exklusiv, relevant.

Mit meiner Anmeldung zum Newsletter stimme ich der
Werbevereinbarung
zu.

Der djb fordert deshalb, dass das „Nur Ja heißt Ja“-Modell auch in Deutschland eingeführt wird. Doch genau das hat Deutschland im vergangenen Jahr verhindert – und auf EU-Ebene eine Richtlinie blockiert, die das Prinzip zum europaweiten Standard machen sollte.

Anmerkung der Redaktion

Von (häuslicher) Gewalt betroffene Personen können sich an die Telefonseelsorge wenden. Sie erreichen sie telefonisch unter 0800/111-0-111 und 0800/111-0-222 oder im Internet auf www.telefonseelsorge.de. Die Beratung ist anonym und kostenfrei, Anrufe werden nicht auf der Telefonrechnung vermerkt. Das Opfer-Telefon des Weißen Rings ist unter 116 006 erreichbar. Opfer und Zeugen von häuslichen Gewalttaten können – bei Tag und Nacht – über den Notruf 110 Hilfe holen.

Frauen erhalten zudem Unterstützung beim bundesweiten Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ der Bundesregierung unter der 116 016. Der Anruf ist kostenlos und auf Wunsch anonym. Über die Internetseite www.hilfetelefon.de können sich Betroffene zudem online per E-Mail oder Chat beraten lassen.

Das Männerhilfetelefon ist unter der bundesweiten Telefonnummer 0800 123 99 00 zu erreichen. Hilfe erhalten Betroffene auch im Internet auf der Seite der Bundesfach- und Koordinierungsstelle Männergewaltschutz.