Wie viel Geld geben die Bundesländer für ihre Justiz aus? Eine neue Studie des ifo-Instituts zeigt: Deutschland liegt im europäischen Mittelfeld, ist aber undynamisch: Wirklich planvoll und mit Konzept wird die Justiz nicht finanziert.

Personalmangel in der Justiz ist kein neues Phänomen. Akten stapeln sich, Verfahren dauern länger, Nachwuchs fehlt. Auch der Deutsche Richterbund warnte bereits Mitte des Jahres vor einem Justizkollaps. In Nordrhein-Westfalen etwa fehlten im Jahr 2023 rund 200 Staatsanwälte – und das trotz wiederholter Warnungen. Der Bedarf wächst schneller als die Zahl der Neueinstellungen, vor allem in der Strafjustiz.

Doch die Personalnot ist kein rein nordrhein-westfälisches Problem. Jedes Land ist für seine Justiz selbst verantwortlich und finanziert sie aus dem eigenen Haushalt. Entsprechend unterschiedlich fällt ihre Besetzung und Ausstattung aus.

Um den Ländern unter die Arme zu greifen, will der Bund gegensteuern. Rund eine halbe Milliarde Euro sollen in den kommenden vier Jahren im Rahmen des neuen „Pakts für den Rechtsstaat“ in die Justiz fließendoppelt so viel wie beim Vorgängerprogramm. Der neue „Pakt für den Rechtsstaat“, den Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) angekündigt hat, soll mehr Personal bringen und die Digitalisierung beschleunigen. Angesichts leerer Landeskassen ist das Geld aus Berlin durchaus willkommen.

Studie zeigt: Justizhaushalte auf Autopilot

Wie groß die Unterschiede zwischen den Bundesländern tatsächlich sind und wie sich ihre Justizhaushalte über die Jahre entwickelt haben, zeigt nun erstmals eine Studie des ifo-Instituts im Auftrag der SPD-nahen Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). Sie wertet die Haushaltsdaten aller Länder aus und kommt zu einem klaren Befund: Deutschland liegt im europäischen Mittelfeld, sowohl beim Anteil der Justizausgaben am Bruttoinlandsprodukt als auch bei deren Anteil an den gesamten Staatsausgaben.

Von einer besonderen Priorisierung der Justiz, um den gefährdeten Rechtsstaat zu stärken, kann also zumindest im europäischen Vergleich keine Rede sein. Vielmehr zeigen sich laut Studie im Zeitverlauf kaum strukturelle Veränderungen: Die Entwicklung der Justizhaushalte verläuft autopilotmäßig parallel zu denen im EU-Durchschnitt, also ohne nennenswerte Dynamik oder Neupriorisierung.

Ost und West gleichen sich an

Innerhalb Deutschlands zeichnet die Studie ein differenzierteres Bild. So haben sich Ost- und Westdeutschland in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich angenähert: Bis 2012 haben sich die Durchschnittswerte der Justizhaushalte beider Landesteile weitgehend angeglichen und verlaufen seither nah am Bundesdurchschnitt, so die Studie.

Ganz einheitlich ist die Lage aber nicht, wenn man einzelne Bundesländer vergleicht: Die Ausgaben für die Justiz variieren dort erheblich. Während Nordrhein-Westfalen etwa im Jahr 2023 rund 5,5 Prozent seines Gesamthaushalts für die Justiz aufwendete, waren es in Bremen und Schleswig-Holstein lediglich 2,4 Prozent.

Immerhin: Die Länder stellen seit 2015 mehr Richter und Staatsanwälte ein. Der Zuwachs begann damit bereits vor dem ersten Pakt für den Rechtsstaat im Jahr 2019 und setzte sich über dessen Laufzeit hinaus fort. Insgesamt, so die Studie, verlief die Entwicklung der Justizhaushalte aber ohne gezielte politische Steuerung. Probleme, die die Justiz hat, scheinen mit dem zur Verfügung stehenden Geld nicht präzise angesteuert zu werden.

Die Empfehlung der FES lautet daher, dass die neue Bundesregierung aktiv das Steuer übernehmen und „einen weitsichtigen, evidenzbasierten Kurs bei der Priorisierung der Justizhaushalte“ anstoßen soll. Die Studie verstehe sich dabei als erste Orientierung, wo bundesweit angefasst werden müsse.

Die ganze Studie des ifo-Instituts im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung finden Sie hier zum Download.

xp/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ausgaben für die Justiz:

. In: Legal Tribune Online,
31.10.2025
, https://www.lto.de/persistent/a_id/58502 (abgerufen am:
31.10.2025
)

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