Mannheim (Baden-Württemberg) – Es ist der 3. März, Rosenmontag. Alexander S. (40) postet ein Rammstein-Lied in seinem WhatsApp-Status, dann fasst der Amokfahrer von Mannheim den Entschluss zu töten. Mit seinem Kleinwagen rast er durch die Fußgängerzone, mitten in die Menge. Zwei Menschen sterben, 14 werden verletzt.
Am Freitagmorgen, acht Monate nach der Tat, wird der Todesfahrer zum Prozessauftakt in Handschellen in Saal 1 des Landgerichts Mannheim geführt. Er trägt einen roten Pulli, wirkt teilnahmslos. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm zweifachen heimtückischen Mord und vierfach versuchten Mord vor.
Beim Prozessauftakt am Freitagmorgen wirkt Alexander S. teilnahmslos. Neben ihm steht sein Anwalt Uwe Kosmala
Foto: Sven Moschitz
Amokfahrer fuhr mit 80 km/h durch die Menge
Staatsanwältin Jeannette Zipperer verliest die Anklage – ein Protokoll des Grauens: Kurz vor der Tat soll Alexander S. (40) noch das Rammstein-Lied „Feuer frei“ in seinem WhatsApp-Status gepostet haben. Dann soll er mit bis zu 80 km/h durch die Mannheimer Fußgängerzone „Auf den Planken“ gerast sein.
Zuerst soll er Albert K. (54) erfasst haben, am Paradeplatz wenig später eine Seniorin (83) – beide starben noch am Tatort. Mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Die Amokfahrt über 1,2 Kilometer soll nur rund eine Minute gedauert haben.
Mit einem Ford Fiesta raste der Amokfahrer am Rosenmontag in eine Menschenmenge. Zwei Menschen starben
Foto: Michael Ruffler
Der 40-Jährige wurde von einem Taxifahrer gestoppt, dann von der Polizei festgenommen. Bei seiner Festnahme steckte er sich eine Schreckschusspistole in den Mund und drückte ab. Er wurde schwer verletzt in eine Klinik gebracht.
Vor der Tat ging Alexander S. noch zum Friseur
Über seinen Verteidiger Uwe Kosmala lässt Alexander S. vor Gericht eine Erklärung verlesen. Kurz vor der Tat, so der Anwalt, sei S. noch zum Friseur gegangen. Kosmala: „Mein Mandant bestreitet den Sachverhalt nicht. Nach eigenen Schilderungen kam ihm der Gedanke einer Amokfahrt erstmals am Samstag vor der Tat.“ Der Hintergrund ist laut dieser Erklärung „Selbsthass, Wut und Hoffnungslosigkeit“. Der Anwalt berichtet von einer Erbschaft, die der Angeklagte binnen kurzer Zeit ausgegeben hat.
Mehr zum ThemaGutachter soll verminderte Schuldfähigkeit prüfen
Im Prozess soll auch geklärt werden, ob Alexander S. im Wahn oder politisch motiviert handelte. In sozialen Medien teilte Alexander S. rechtsradikale Inhalte, kommentierte bei Facebook ein Hitler-Foto mit „Sieg Heil from Germany“. Zudem postete er Bilder, auf denen er mit Gewehr und Panzer posiert.
Alexander S. (40) posierte in der Vergangenheit mit einer Waffe an einem Schießstand
Foto: privat
Laut Staatsanwältin ist nicht auszuschließen, dass S. vermindert schuldfähig war. Ein Gutachter soll klären, ob er in eine Psychiatrie muss. Sein Verteidiger spricht von einer Borderline-Störung. Eine Blutprobe ergab keinen Alkohol, aber Spuren von Medikamenten und Cannabis.
Der Prozess ist auf 13 Verhandlungstage angesetzt. Im Fall einer Verurteilung droht Alexander S. lebenslange Haft.
Menschen liegen auf der Straße: Das erste Video vom Großeinsatz in Mannheim
Quelle: Nonstop News, X03.03.2025