Das neue Bestattungsgesetz für Rheinland-Pfalz lässt noch Fragen offen. Eine Landesverordnung soll sie beantworten. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hat angekündigt, dass sie rasch vorliegen soll. Ein Entwurf ist zur Anhörung an Verbände, Organisationen und Institutionen wie zum Beispiel die Kirchen und den Bestatterverband rausgegangen. Diese haben noch bis Sonntag Zeit, darauf zu reagieren. Ein kurzes Anhörungsverfahren von etwas mehr als einer Woche solle dazu beitragen, Handlungssicherheit zu schaffen, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD).

Zu den noch offenen Punkten gehören die Stellen, an denen Flussbestattungen in Rhein, Mosel, Lahn und Saar ermöglicht werden. Gerade die Flussbestattung stoße auf großes Interesse, sagte Hoch. Das Umweltministerium arbeite an einer Arbeitskarte für die Behörden, in der die Flussbereiche markiert werden, in denen keine Asche ausgebracht werden dürfe. Dies gelte beispielsweise für größere Wasserentnahmestellen. Die Asche dürfe auch keine Metallteile enthalten (beispielsweise von künstlichen Gelenken oder Herzschrittmachern), und es dürfen – anders als bei Seebestattungen – auch keine Kränze, Blumengebinde oder dergleichen zu Wasser gebracht werden. Die Urnen selbst müssen sich schnell im Wasser auflösen.

Auf das Anhörungsverfahren folgt noch einmal eine Prüfung, dann wird der Ministerrat abschließend über die Durchführungsverordnung beraten und diese beschließen.