Vereinzelt sind sie noch im Stadtgebiet zu sehen: Wahlplakate, mit denen die Parteien zur Kommunalwahl für ihre Positionen warben, obwohl der Wahlgang bereits sechs Wochen her ist. Das mag manch einen stören, andere bemerken es vielleicht gar nicht. Im Falle der FDP ergibt sich daraus durchaus etwas Kurioses.
Zwar haben auch noch andere Parteien ihre Plakate vereinzelt hängen lassen. Doch die Liberalen werben an der Harkortstraße am Hauptbahnhof gleich zweimal an prominenter Stelle – und zwar ausgerechnet „für 365 Dreck-Weg-Tage“. Das sorgt beim neutralen Betrachter für Schmunzeln. Schließlich handelt es sich bei den Plakaten so lange nach der Wahl selbst um Abfall. Also eine Hinterlassenschaft, bei der die Parteien verpflichtet sind, ihren „Dreck“ selbst wegzuräumen.
Das gibt nämlich die kommunale Richtlinie der Stadt vor. Bereits eine Woche nach der jeweiligen Wahl sind die Parteien verpflichtet, die Plakate abzuhängen, sagt ein Sprecher. „Dies gilt im konkreten Fall der Kommunalwahl 2025 somit für den 21.09.2025 für die Parteien, die nicht an der Stichwahl teilgenommen haben, sowie für den 5.10.2025 für die Parteien BÜNDNIS 90/Die Grünen und der CDU.“
Fällt ein übrig gebliebenes Plakat im Stadtgebiet auf, wird der jeweiligen Partei eine Frist von 48 Stunden gesetzt, es zu entfernen. Erst danach sei die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens denkbar, was zu einem Bußgeld führen kann, sollte die Partei dem weiterhin nicht nachkommen. Vorgekommen sei das in der Vergangenheit durchaus, es handele sich hierbei aber um Einzelfallentscheidungen. Der Stadt ist bewusst, dass Plakatierung und Abhängen von Ehrenamtlern übernommen werden.
Rund 3000 Wahlplakate dieser Größe wurden zur Wahl aufgehängt, sagt FDP-Kreisvorsitzender Moritz Kracht auf Nachfrage. „Wir sind bemüht, diese schnell nach der Wahl wieder abzuhängen, und hatten auch die Hoffnung, das bereits erledigt zu haben.“ Den Hinweis wolle er nun an die Mitglieder weitergeben, damit diese dem schnellstmöglich nachkommen.