
Die Einwohner der Stadt Wiesbaden müssen ihr Trinkwasser bis auf Weiteres abkochen. Bei einer routinemäßigen Untersuchung wurde eine Verunreinigung mit Bakterien festgestellt. Drei Stadtteile sind davon ausgenommen.
Wer in Wiesbaden wohnt, muss ab sofort handeln, wenn er oder sie Leitungswasser verwenden will. Wie die Stadt am Freitag mitteilte, muss das Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden. Das Gesundheitsamt verhängte eine entsprechende Verfügung, die auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) über das Warnsystem NINA teilte. Es handele sich um eine vorsorgliche Maßnahme zum Schutz der Gesundheit.
Konkret heißt das, dass Leitungswasser zum Trinken, zur Zubereitung von Essen und Trinken, zur Wundreinigung und zum Zähneputzen nicht mehr einfach so verwendet werden kann. „Das Wasser sollte einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Aus praktischen Gründen empfiehlt sich die Verwendung eines Wasserkochers“, teilte die Stadt dazu mit.
Amöneburg, Kastel und Kostheim ausgenommen
Für das Händewaschen, Duschen und die Toilettenspülung könne das Wasser weiterhin ohne Einschränkung genutzt werden. Die Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim sind demnach von der Regel nicht betroffen. Dort kann das Leitungswasser ohne Abkochen verwendet werden.
Hintergrund der Verfügung: Bei einer routinemäßigen Untersuchung sei an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine „bakteriologische Verunreinigung“ festgestellt worden, teilte die ESWE Versorgungs AG mit. Auch wenn untersuchte Trinkwasserproben – im unmittelbaren Umfeld – unauffällig gewesen seien, habe das Gesundheitsamt die Maßnahme verfügt.
Drei Proben müssen negativ ausfallen
Die Wasserversorgungsbetriebe der Stadt, das Gesundheitsamt und der Wasser-Vorlieferant Hessenwasser arbeiten demnach eng zusammen, um schnellstmöglich zu klären, in welchem Umfang eine Verunreinigung stattgefunden hat.
Hierzu sollen aktuell und in den kommenden Tagen weitere Proben im Verteilnetz entnommen werden. Nach Angaben der Stadt vom Samstag gilt das Abkochgebot, bis dem Gesundheitsamt drei negative Befunde vorliegen. Erst danach könne eine Freigabe erfolgen.
Sendung: hr INFO, 31.10.25, 19:00 Uhr