Der Angeklagte in einem Mordprozess nach einer Todesfahrt von Mannheim sitzt mit einem Aktendeckel vor seinem Gesicht im Gerichtssaal, rechts neben ihm steht sein Verteidiger.

Stand: 31.10.2025 20:57 Uhr

Bei der Amokfahrt in Mannheim steuerte ein Mann im März ein Auto in die Menschenmenge einer Fußgängerzone. Dadurch wurden zwei Menschen getötet und 14 weitere zum Teil schwer verletzt. Beim Prozessauftakt sagte der Verteidiger des Mannes, dass die Tat eigentlich in Offenbach stattfinden sollte.

Nach der Todesfahrt von Mannheim hat am Freitag der Prozess gegen den 40-Jährigen aus Ludwigshafen begonnen. Zum Prozessauftakt am Landgericht Mannheim äußerte sein Verteidiger. Getrieben von starker Wut und Selbstzweifeln sei dem 40-Jährigen der Gedanke zur Todesfahrt gekommen.

Eigentlich, so der Verteidiger, habe sein Mandant die Amokfahrt nicht in Mannheim, sondern im 90 Kilometer entfernten Offenbach geplant. Dort lebe der Vater des Angeklagten. Zwei Tage lang soll er über die mögliche Tat dort nachgedacht haben, heißt es im Prozess.

Angeklagter wollte selbst sterben

Blitzartig sei ihm in Mannheim jedoch die Idee gekommen, die Tat in der dortigen Innenstadt zu begehen. Zu dieser Zeit habe der 40-Jährige sich in einer „seelischen Krise“ befunden. Er habe bei der Fahrt selbst zu Tode kommen wollen, führt der Anwalt weiter aus.

Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe beim Landgericht Mannheim nicht. Er sei am Rosenmontag gezielt auf Menschen zugefahren, um sie zu töten.

Bis zu 80 Stundenkilometer

Laut Staatsanwaltschaft ist der Mann am 3. März 2025 mittags mit seinem Auto mit mindestens 50 Kilometern pro Stunde in die Fußgängerzone gefahren. Anschließend habe er gezielt mit seinem Auto zwei Passanten erfasst. Einer sei am Knöchel verletzt, der andere frontal gerammt und über das Auto geschleudert worden. Bewusst habe er dabei das „Überraschungsmoment“ ausgenutzt, führt Oberstaatsanwältin Jeanette Zipperer aus.

Er habe letztlich auf mindestens 80 Kilometer pro Stunde beschleunigt und weitere Menschen erfasst und verletzt. Zwei Menschen starben noch in der Fußgängerzone, 14 weitere wurden teilweise schwer verletzt.

Mann schoss auf Auto

Als der Angeklagte in einer Sackgasse wendete, um zu flüchten, habe ihm ein Taxifahrer den Weg versperrt, so die Anklage. Der 40-Jährige habe daraufhin mit einer Schreckschusswaffe einen Schuss gegen die beschädigte Windschutzscheibe abgefeuert, um den Taxifahrer einzuschüchtern. Anschließend sei er geflohen.

Mit der Waffe soll er sich kurz darauf in den Mund geschossen haben, um sich selbst zu töten. Danach habe sich der Verdächtige in einem Schienenkanal unter einem Kran versteckt. 

Frage der Schuldfähigkeit steht im Raum

Weil er laut Aussagen der Polizisten apathisch wirkte, zitterte und mehrmals das Bewusstsein verlor, kam der 40-Jährige in ein Krankenhaus. Dort soll er später von einer schweren Kindheit mit Gewalt, Drogen und Alkohol berichtet haben.

Er habe seinen Job und damit auch seine Krankenversicherung verloren. Dadurch habe er seine Medikamente nicht mehr nehmen können. An jenem Montag brannten bei ihm die Sicherungen durch, wie er gesagt haben soll. Seither sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

„Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist davon auszugehen, dass er seit vielen Jahren an einer psychischen Erkrankung leidet“, hatte die Anklagebehörde im Sommer mitgeteilt. Es sei daher nicht auszuschließen, dass er zum Zeitpunkt der Taten vermindert schuldfähig war.

Hinweise auf rechtsextreme Kontakte

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann eine Reihe von Delikten vor, darunter Mord, versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht demnach eine lebenslange Haftstrafe. Es könnte aber auch eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.

Nach der Tat hatte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) gesagt, Hinweise auf mögliche Kontakte des Täters ins rechtsextreme Milieu seien den Behörden bekannt und stünden im Fokus der Ermittlungen.

Sendung: hr3, 31.10.25, 14:30 Uhr

Hessischer Rundfunk