Berlin – Kaum zu glauben! Der neue Jahres-Bericht von Berlins Polizei-Beauftragtem Alexander Oerke (63) enthüllt haarsträubende Beschwerden von Bürgern.
Insgesamt gab es 254 Eingaben und Beschwerden im vergangenen Jahr (2023: 202), darunter Verstöße, Vertuschungen, Vergehen von Beamten. Aber auch viele grundlose Anschuldigungen. BILD dokumentiert 5 Fälle.
Laubenpieperin hat Knöllchen-Ärger mit Polizisten-Nachbarn
PROBLEM 1: Eine Laubenpieperin hat Streit mit ihrem Parzellen-Nachbarn und ihrem Kleingarten-Vorsitzenden – beides Polizisten.
Der Nachbar droht, „sie werde sich noch wundern“. Prompt hagelt es zehn Falschparker-Anzeigen in der Anlage, alle nur gegen die Frau. Die schaltet den Berliner Polizei-Beauftragten ein – und kassiert sofort die Kündigung ihrer Parzelle. Als Initiator der Falschparker-Knöllchen wird der dauerkranke Parzellen-Nachbar entlarvt, der einer Kollegin per Mail geschrieben hatte: „Die Dame macht hier Stress, der dürfen ruhig mal Grenzen aufgezeigt werden.“
Folge: disziplinarische und strafrechtliche Ermittlungen gegen die Beamten u. a. wg. Nötigung.
„Freiwillige Urinprobe“ bei Kontrolle war rechtswidrig
PROBLEM 2: Einen Autofahrer ärgert eine Winterreifen-Kontrolle bei Schnee auf der Straße des 17. Juni.
Denn die Polizei-Nachwuchskräfte wollen auch eine „freiwillige Urinprobe“. Insgesamt sei er zwei Stunden aufgehalten worden.
Stimmt nicht: Es waren nur 45 Minuten, aber den insgesamt 62 Kontrollierten hätte keine Pipi-Probe abverlangt werden dürfen. Diese verdachtsunabhängige Maßnahme war rechtswidrig.
Ein Polizist bei einer Kontrolle
Foto: Matthias Bein/dpa
Mann will nach Trennung geschenkte Halskette zurück
PROBLEM 3: Eine Frau will nach einer Trennung ihren Wohnungsschlüssel zurück – der Mann verlangt im Gegenzug eine wertvolle Halskette und ruft die Polizei.
Die Kette habe er ihr erst noch schenken wollen, deshalb sei sie noch sein Eigentum. Die Frau zeigt aber alte Fotos mit dem Schmuck an ihrem Hals. Die Polizisten nehmen die Kette mit. Als die Frau sie ein paar Tage später wieder abholen will, haben die Beamten sie dem Mann schon ausgehändigt. Zu Unrecht, er hätte zivilrechtlich vor dem Amtsgericht klagen müssen.
Folge: Schadenersatz-Klage der Frau gegen die Polizei läuft.
Immerhin acht Prozent der 254 Eingaben und Beschwerden im vergangenen Jahr (2023: 202) deckten Verstöße, Vertuschungen und Vergehen von Beamten auf
Foto: Jens Kalaene/dpa
Mörder flüchtet und verschmiert Möbel mit Blut
PROBLEM 4: Das SEK will einen vermeintlichen Mörder festnehmen, der über den Balkon ins Wohnzimmer der Nachbarin flüchtet.
Dort wird der Mann festgenommen, aber die Nachbarin bleibt mit beschädigten und blutverschmierten Möbeln zurück. Weder Finanzsenat noch Polizei wollen zahlen, erst der Verein Opferhilfe springt ein.
Folge: Der Beauftragte hält es für angemessen, dass verloren gegangenes Vertrauen in den Staat nicht nur durch einen privaten Verein wiederhergestellt wird.
Lesen Sie auchStaatsschutz ermittelt gegen 9-Jährigen wegen Hitler-Bild
PROBLEM 5: Eine Mutter beschwert sich, weil der Staatsschutz gegen ihren 9-jährigen (!) Sohn ermittelt.
Sie erfährt es per Zufall vom Jugendamt. In einem WhatsApp-Klassenchat soll er ein Hitler-Bild gepostet haben. Dabei hat er kein Handy, war nie Mitglied in einer solchen Runde. Das bestätigt die Klassenlehrerin, die eine Namensverwechslung vermutet. Es zeigt sich, dass das LKA mehrere Fehler gemacht hat. Man entschuldigt sich aber nicht bei der Mutter, löscht später zumindest die unzutreffenden Kinder-Daten im System.
Folge: Für den Beauftragten ein Beispiel dafür, wie schwer es mitunter ist, sich gegen fehlerhafte Ermittlungen zu wehren.