Seit Jahren arbeitet die EU daran, dass Smartphones und weitere Produkte nachhaltiger gestaltet werden. Der Wechsel auf einen einheitlichen Ladestecker in Form von USB-C ist dabei nur einer von weiteren Plänen. Der 20. Juni 2025 stellt einen weiteren wichtigen Zeitpunkt dar, denn an dem Tag tritt die Ökodesign-Verordnung in Kraft.
Bestandteile der Ökodesign-Verordnung sind unter anderem zwei Punkte: Zum einen schreibt die EU damit Smartphone-Herstellern eine recht klar definierte Updategarantie für ihre Produkte vor. Zum anderen muss Smartphones und Co. ein Energielabel, ähnlich wie bei Kühlschränken oder Waschmaschinen, beiliegen. Das Label enthält aber noch allerlei weitere relevante Informationen.
EU verpflichtet Hersteller zu 5 Jahren Updates nach Verkaufsende
Während einige Hersteller mit Updates im Smartphone-Sektor bislang eher stiefmütterlich umgegangen sind und manche Produkte gerade einmal ein Betriebssystem-Update erhalten haben, ändert sich das ab dem 20. Juni. Denn ab diesem Zeitpunkt müssen Hersteller nach Verkaufsende für jedes Smartphone oder Tablet fünf Jahre Betriebssystem- und Sicherheitsupdates liefern.
Die bald EU-weit geltende Auflage kommt zwar nicht ganz an die sieben Jahre Updategarantie von Samsung und Google heran. Jedoch erhalten Verbraucher Gewissheit darüber, wie lange sie ihre Geräte sicher nutzen können. Zudem dürfte die Verordnung auch Auswirkungen auf Softwareupdates außerhalb der EU haben.
Verbraucherschützern und Reparaturexperten reichen die fünf Jahre nicht: Sie wünschten sich bis zu zehn Jahre, um ihnen ein langes, zweites Leben zu geben, wie Daniel Büchle, Geschäftsführer des IT-Wiederaufbereiters AfB gegenüber c’t erklärt.
„Beipackzettel“ zur Reparierbarkeit und weitere Eckdaten für Smartphones und weitere Produkte
Ein weiterer Bestandteil der im Juni in Kraft tretenden Ökodesign-Verordnung sind „Beipackzettel“, die bestimmten Geräten beiliegen müssen.
Laut der EU müssen die Labels in Verpackungen von schnurlosen Telefonen für Festnetzanschlüsse, Smartphones, Feature-Phones und Tablets mit Bildschirmen zwischen sieben und 17,4 Zoll beiliegen. Ausgenommen sind Geräte mit rollbarem Bildschirm, sowie Smartphones und Tablets, die vor dem 20. Juni auf dem EU-Markt verfügbar waren. Auch „Smartphones für die Hochsicherheitskommunikation“ stellen eine Ausnahme dar.
Das neue Label enthält Informationen zur Lebensdauer, der Robustheit des Geräts, der Batterie-Effizienz und auch der Reparierbarkeit. Um die Anforderungen zu erfüllen, müssen die Hersteller bestimmte Kriterien erfüllen: Akkus müssen etwa eine Lebensdauer von mindestens 800 vollständigen Lade-/Entladezyklen mit 80 Prozent Kapazitätserhalt überstehen, sowie Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen, Staub und Wasser.
Was die EU außer Acht gelassen hat: Die Reparierbarkeitsklasse berücksichtigt nicht die Ersatzteilpreise. Das heißt, Hersteller wie Samsung oder Apple können weiterhin hohe Preise für ein Display verlangen und dennoch gute Noten erhalten.
So wird ein „Beipackzettel“ nach EU Vorgaben für Smartphones und Tablets aussehen.
(Bild: EU Kommission)
Außerdem müssen sie sicherstellen, dass Ersatzteile bis zu sieben Jahre nach Verkaufsende des Produkts verfügbar sind, mindestens fünf Jahre Software-Support bieten und professionellen Technikern einen diskriminierungsfreien Zugang zu Reparatursoftware ermöglichen.
Die Angaben zu den Geräten müssen vom jeweiligen Hersteller, von Importeuren oder Bevollmächtigten, die auf dem EU-Markt tätig sind, angeliefert werden. Die Produktmodelle müssen ferner auf einer von der Europäischen Kommission verwalteten EPREL-Plattform registriert werden. Während die Hersteller für die Bereitstellung korrekter Daten verantwortlich sind, prüft die Kommission zusätzlich Informationen zum Schutz gegen Eindringen gegen Wasser und Staub, sowie die Reparierbarkeit und Batterieleistung der Geräte.
Für Konsumenten bedeuten diese Informationen und Vorgaben seitens der EU mehr Transparenz über die auf dem Markt befindlichen Geräte. Allerdings könnten die höheren Anforderungen an Smartphones und Tablets die Preise erhöhen. Besonders günstige Produkte könnten angesichts der langen Updatepflicht womöglich nicht mehr in der EU angeboten werden, weil sie sich für Hersteller nicht mehr rechnen.
(afl)