Köln/Bonn – Bei einer Kontrolle am Flughafen Köln/Bonn fand die Bundespolizei eine Schrotpatrone im Handgepäck eines Reisenden.

Der 27-jährige Österreicher wollte seinen Flug antreten, als das Röntgengerät den verdächtigen Gegenstand entdeckte. Bei der Durchsuchung kam die Patrone zum Vorschein.

Der Mann hatte zwar eine waffenrechtliche Erlaubnis aus Österreich, jedoch keine Genehmigung für Deutschland oder den Luftverkehr. Die Polizei klärte ihn über die Gesetze auf und leitete ein Verfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein. Zudem musste er 500 Euro als Sicherheitsleistung zahlen.

Nach Abschluss der Maßnahmen durfte der Österreicher weiterreisen. Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Munition und Waffen im Handgepäck grundsätzlich verboten sind.