Sønderborg/Kopenhagen – Die Vestre Landsret (Westliches Landesgericht Dänemark) hat heute entschieden: Christina Block verliert das elterliche Sorgerecht – und darf ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) laut Gerichtsurteil (Aktenzeichen: BS-28648/2025, BS-28704/2025-VLR) fortan nicht mehr sehen.

BILD erfuhr exklusiv: In dem Urteil bestätigt das Gericht, dass Vater Stephan Hensel das alleinige Sorgerecht bekommt. Die beiden Kinder Klara und Theodor sollen keinerlei Kontakt mehr zu ihrer Mutter haben.

Kinder sollen schwer traumatisiert sein

Laut dem dänischen Gericht seien die Kinder schwer traumatisiert – und hätten deutlich und wiederholt erklärt, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten. Ein neues psychologisches Gutachten, wie von Christina Block gefordert, lehnt das Gericht ab. Es würde den Kindern schaden, befindet das zuständige Landesgericht in dem BILD vorliegenden Beschluss.

Christina Block hatte die Aussetzung des Verfahrens zur Erstellung einer kinderpsychologischen Begutachtung und das alleinige Sorgerecht gefordert, zumindest aber das gemeinsame Sorgerecht und einen begleiteten Umgang. Diesen hatten das Amtsgericht Hamburg und das Familiengericht in Sønderborg (Dänemark) in früheren Urteilen anerkannt.

Vater Stephan Hensel hatte demgegenüber das alleinige Sorgerecht für sich und keinen Umgang für die Mutter gefordert. Und nun Recht bekommen.

Juni 2016: Christina Block mit ihren Kindern (v.l.) Greta, Theodor, Johanna und Klara. Block und Hensel hatten sich zwei Jahre zuvor getrennt

Juni 2016: Christina Block mit ihren Kindern (v.l.) Greta, Theodor, Johanna und Klara. Block und Hensel hatten sich zwei Jahre zuvor getrennt

Foto: Stephan Wallocha

Christina Block ist in Deutschland wegen Kindesentführung angeklagt. Die Kinder leben in Dänemark bei ihrem Vater Stephan Hensel, unter Sicherheitsmaßnahmen und geheimer Identität, nachdem sie in der Neujahrsnacht 2023/2024 gewaltsam von maskierten Personen entführt und ihrer Mutter übergeben worden waren. Die dänischen Behörden und die Kinderpsychologen bewerten die Kinder als stark traumatisiert.

Block bestreitet eine Beteiligung an der Entführung. Sie sagt, Hensel habe die Kinder manipuliert und die Behörden getäuscht.

Gericht lehnt eine neue kinderpsychologische Untersuchung ab

Es lägen bereits umfangreiche Belege (Schulberichte, Kinder- und Jugendgespräche 2024 bis 2025) vor. Eine erneute Untersuchung würde den Kindern schaden. Die Ermittlungen zur Entführung und die Rolle der Mutter würden die ablehnende Haltung der Kinder erklären. Die Richter erkennen keine Entfremdung der Kinder durch Stephan Hensel.

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Laut Gericht seien die angespannte Sicherheitslage für die Kinder und die fehlende Kooperationsbasis vonseiten Blocks dafür verantwortlich, dass ein geteiltes Sorgerecht nicht möglich sei. Die Kinder stünden unter großem psychischen Druck und Christina Block sei in ein strafrechtliches Verfahren involviert.

Zum Umgang: Das dänische Gericht urteilte, dass die Kinder keinen Wunsch nach Kontakt äußern würden. Sicherheitsmaßnahmen (neue Identitäten, geheime Adresse) machten Kontakte unzumutbar.

„Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark“, sagt Christina Block in einer ersten Stellungnahme. Stephan Hensel wollte sich auf BILD-Anfrage nicht dazu äußern und ließ das Urteil unkommentiert.