Mainz (Rheinland-Pfalz) – Dreieinhalb Jahre Haft für Lucienne G. (24) – eine Mutter, die ihr eigenes Baby missbraucht hat!
So lautet das Urteil im Prozess um den sexuellen Missbrauch des kleinen Kindes vor dem Landgericht in Mainz (Rheinland-Pfalz). Freispruch dagegen für den ebenfalls wegen sexuellen Missbrauchs seines Kindes angeklagten Vater Leon G. (28). Der Prozess hatte kurz vor Weihnachten begonnen und war nicht-öffentlich.
Der mit den Eltern des Kindes befreundete Timmy R. (34) muss für sechs Jahre ins Gefängnis, teilte das Gericht mit. Zudem wurde Sicherungsverwahrung angeordnet. Er war laut SWR bereits wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften und wegen Kindesmissbrauchs vorbestraft.
Urteil wegen des schweren sexuellen Missbrauchs
Lucienne G. und Timmy R. wurden laut Gericht wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Beschaffung von kinderpornografischen Inhalten verurteilt.
Sechs Jahre Haft und zudem Sicherungsverwahrung. So lautet das Urteil des Landgerichts Mainz gegen Timmy R. (34)
Foto: Jürgen Mahnke
Missbrauch geschah in den Wohnungen der Eltern
Die Staatsanwaltschaft hatte Timmy R. vorgeworfen, das im September 2021 geborene Mädchen zwischen Januar und Dezember 2022 mehrfach missbraucht zu haben. Teilweise sollen die Eltern beteiligt gewesen sein. Tatort sollen jeweils die Wohnungen des Paares gewesen sein; zunächst in Zornheim, später in Bingen. Insgesamt waren bei dem Prozess acht Taten angeklagt.
Bis Dezember 2022 habe das Leiden des Kindes, das inzwischen in der Obhut des Jugendamtes ist, gedauert. Dann flog alles auf: Ermittler kamen den Angeklagten auf die Schliche, weil sie mit anderen Verdächtigen – wohl aus der Missbrauchs-Szene – chatteten.
Der Vorsitzende Richter Carsten Poetsch hatte zum Prozessbeginn die Öffentlichkeit bis zur Urteilsverkündung ausgeschlossen
Foto: Jürgen Mahnke
Zunächst war dieser Prozess nur gegen Timmy R. geplant. Erst kurz vor dem ersten Verhandlungstag wurde das Verfahren dann mit dem gegen die Eltern verbunden. Diese sind nach eigenen Angaben noch verheiratet, leben aber in Trennung. Sowohl die Eltern als auch R. sind deutsche Staatsbürger.
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Warum der Vater des Kindes freigesprochen wurde und ob die Urteile rechtskräftig sind, sagte die Gerichtssprecherin nicht.