
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass zwei Syrer in ihr Heimatland abgeschoben werden dürfen.
Es geht um einen 46-jährigen Syrer und seinen 26-jährigen Sohn. Vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf wollten sie ihre Abschiebung per Eilantrag verhindern. Nach Einschätzung des Gerichts sind die Gewalt und das Armutsrisiko in den syrischen Heimatregionen der Männer – Damaskus und Latakia – aber nicht so groß, dass sie einer Rückführung im Wege stehen würden.
Syrer können Entscheidung nicht anfechten
Beide Asylbewerber hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten. Sie sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen. Die Entscheidung ist unanfechtbar. Ähnlich hatten vorher Gerichte in Köln und Karlsruhe entschieden.
In Deutschland leben knapp eine Million Syrer, von denen ein Bruchteil als ausreisepflichtig gilt. Die Bundesregierung will erreichen, dass deutlich mehr Menschen zurück nach Syrien gehen oder gehen müssen. Die Frage ist aber, ob das Land dafür sicher genug ist. Im Falle der beiden Männer sagt das Düsseldorfer Gericht: Ja.
Merz drängt auf Abschiebungen nach Syrien
Bundeskanzler Merz (CDU) drängt auf eine schnelle Wiederaufnahme der Abschiebungen nach Syrien. Besonders schnell abschieben will die Bundesregierung die, die straffällig geworden sind. Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) erklärte, man sei dabei, „mit Syrien Vereinbarungen zu machen, die die Rückführungen nach Syrien auch ermöglichen“.
Unsere Quellen:
- Pressemitteilung des Gerichts
- Nachrichtenagentur dpa